Die Wirtschaftsauskunftei Schufa speichert mehr Finanzdaten über die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland, als den meisten bewusst sein dürfte. Nach Recherchen von NDR und „Süddeutscher Zeitung“ betreibt das Unternehmen in Wiesbaden neben seiner offiziellen Datenbank eine zweite Sammlung „historischer Daten“ über teils weit zurückliegende Zahlungsvorgänge von Millionen Menschen.
Die Schufa-Bewertungen (Scores) entscheiden im Alltag mit darüber, ob jemand einen Kredit bekommt, einen Handyvertrag erhält oder eine Wohnung anmieten kann. Seit März dieses Jahres hat die Schufa eine neue Berechnungsmethode mit zwölf Kriterien gestartet. Es spielt etwa eine Rolle, wie alt der älteste Bankvertrag und die älteste Kreditkarte sind, ob Zahlungsstörungen vorhanden sind und wie der Status bei Krediten ist. Die Verbraucher können diese Scores kostenlos einsehen. Gegen frühere Berechnungsverfahren sind noch Prozesse beim Bundesgerichtshof anhängig.
Die Schufa bestätigte, dass sie neben diesen aktuellen Score-Daten weitere, „historische“ Zahlungsdaten vorhält. Die Datensätze seien bis zu zehn Jahre alt und beträfen nahezu jeden Konsumenten, zu dem schon mal eine Auskunft eingeholt wurde. Eine Größenordnung von 68 Millionen Menschen nannte ein Schufa-Sprecher realistisch.
Diese Werte würden benötigt, um neue Verfahren zur Risikoberechnung beispielsweise bei Banken abzusichern und zu überprüfen. Die Vergleichstests fänden ausschließlich bei der Schufa statt, so dass die Datendetails nicht an die Auftraggeber gehen könnten. Der Umgang mit den Daten sei strikt auf Test- und Kontrollzwecke beschränkt.
Genau daran zweifelt laut „tagesschau.de“ aber Claudio Zeitz-Brandmeyer vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), „weil es für die Unternehmen, die diese Daten bekommen, sehr verlockend ist, diese Daten nicht nur für Testzwecke zu verwenden, sondern sie auch tatsächlich beispielsweise für Kreditentscheidungen heranzuziehen“.
Die Schufa vertritt die Ansicht, dass sie die historischen Daten zu den genannten Zwecken verwenden darf. Dazu zitiert sie den von ihr beauftragten Datenschutzexperten Tim Wybitul: „Die Vorwürfe gegen die Schufa treffen nicht zu. Daten sind zu löschen, wenn sie für die Zwecke ihrer Verarbeitung nicht mehr benötigt werden. Allerdings dienen die Tests der Überprüfung der Richtigkeit der Scores. Das ist ein wichtiger und legitimer Zweck.“
Der Hessische Datenschutzbeauftragte lehnte eine Stellungnahme unter Hinweis auf das laufende Verfahren ab.
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