Der Neubau einer Hochspannungsleitung bereitet Sorgen in Windsbach – Sorgen vor gesundheitlichen Schäden. Der Netzbetreiber Tennet plant weiter, eine Stromleitung zu errichten. Das Problem dabei: Sie würde sehr nah an Wohnhäusern einzelner Orte verlaufen. Die Stadt fordert deshalb eine alternative Strecke.
Ein breiter, blauer Balken zeigt, wieso das Bauvorhaben den Windsbacher Stadtrat so umtreibt. Auf einer interaktiven Karte des Netzbetreibers lässt sich erkennen, wo die neue Leitung verlaufen soll. Im Stadtteil Suddersdorf schneidet dieser Balken einen außerhalb gelegenen Hof, in Brunn mehrere Häuser einer Siedlung. Auf der gegenüberliegenden Seite ist das geplante Gewerbegebiet in Hergersbach nicht weit entfernt. Der blaue Balken steht für einen circa 200 Meter breiten Bereich – auch Korridor genannt. Dort soll die Trasse laufen.
Um den Anforderungen, die der erhöhte Verbrauch und die Energiewende an das Übertragungsnetz stellen, gerecht zu werden, will die Firma Tennet in Bayern aufstocken. Geplant ist der Ersatz- und Parallelneubau einer 380-Kilovolt-Leitung. Die Trasse erstreckt sich von Raitersaich-West über Ingolstadt nach Sittling. Sie soll teilweise parallel zu zwei bereits bestehenden Leitungen – einer mit 220 Kilovolt (kV) und einer mit 380 kV – verlaufen. Die Trasse führt im Landkreis Ansbach vorbei an der Gemeinde Neuendettelsau, der Stadt Heilsbronn und verläuft konkret zum Umspannwerk Müncherlbach.
„In größerem Ausmaß trifft es Brunn”, sagte Laura Ell von der Stadtverwaltung. Sie stellte das Projekt „Westbayernring” in der Sitzung vor. „Unter der Trasse darf sich ein Mensch nicht dauerhaft aufhalten. Wohnen ist schon einmal ausgeschlossen, genauso wie arbeiten”, sagte sie. Die starken elektrischen und magnetischen Felder einer Hochspannungsleitung könnten potenziell schädlich für die Gesundheit sein. „Das Schutzgut Mensch gilt als außerordentlich hoch”, betonte Ell. Inwiefern die Bewohnerinnen und Bewohner einzelner Häuser gefährdet wären, würde die Stadt gerne im Detail von der Netzbetreiberfirma erfahren.
Diese erstellte eine ausführliche Raumverträglichkeitsprüfung, die den betroffenen Kommunen vorliegt. Die Stadt Windsbach erhielt die Dokumente Anfang Oktober. Tennet untersuchte darin, wie sich das Vorhaben auf wichtige Aspekte der zukünftigen Raumentwicklung auswirkt. Dazu zählen zum Beispiel Land- und Forstwirtschaft, Wohnumfeldschutz, Verkehr oder Tourismus.
Auf mehreren hundert Seiten steht etwa, wo welche Tierarten betroffen wären, wie hoch der Ausstoß der Emissionen ist oder wie groß der Abstand der Trasse zu Gebäuden sein muss. Dieser unterscheidet sich je nach Art der Nutzung des Gebäudes und des Standorts. Der Regelabstand beträgt bei Wohngebäuden, die sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes befinden, 400 Meter. Zu Höfen oder Weilern außerhalb der Ortschaft muss laut den Dokumenten nur ein Abstand von 200 Metern eingehalten werden – für Ställe oder Nebengebäude gilt das nicht.
In den Dokumenten äußert sich die Firma auch konkret zu einzelnen Ortschaften. Suddersdorf: Dort würden die Lärmrichtwerte bei der ausgewiesenen ortsnahen Variante eingehalten. „Die Trassenführung kann grundsätzlich auch mit Maststandorten direkt am westlichen Korridorrand realisiert werden, um einen maximalen Abstand zu Wohngebäuden zu erzielen.” Diese Aussage gilt auch für Brunn.
Wie laut das Brummen und Surren dort wäre, müsste vor Ort geprüft werden, heißt es. Der tatsächliche Abstand zwischen dem Rand des Trassenkorridors und bestehenden Gebäuden würde in Brunn circa 105 Meter betragen, steht in den Unterlagen. „Wir wollen darauf hinweisen, dass der Suchkorridor an dieser Stelle so nicht verbleiben kann”, sagte Laura Ell. Die Stadt Windsbach wird dem Unternehmen einen alternativen Verlauf der Trasse vorschlagen und bittet um konkrete Prüfung.
Die beteiligten Behörden, Verbände, Organisationen, Städte und Gemeinden sowie die Öffentlichkeit konnten sich zu dem Vorhaben äußern. Die Regierung von Mittelfranken sammelt alle Einwände für die Region. Insgesamt sind bereits über 100 Stellungnahmen zu dem Verfahren dort eingetroffen. „Anhand der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt nun die Prüfung, ob und unter welchen Maßgaben das Projekt mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist”, teilte die Regierung auf Nachfrage mit. Zudem müsse das Projekt mit Bauträgern aktueller Vorhaben abgestimmt werden. Erst dann kann das eigentliche Genehmigungsverfahren beginnen – voraussichtlich 2028.