Bei einem Bienenvolk eines Imkers in Wieseth ist der Erreger der Amerikanischen Faulbrut nachgewiesen worden. Das Landratsamt Ansbach hat ein Sperrgebiet eingerichtet, das Veterinäramt hat den Ausbruch der Bienenseuche im Landkreis amtlich festgestellt.
Das klinisch erkrankte Volk sei getötet worden, heißt es in einer Pressemitteilng des Landratsamtes. Bei Untersuchungen weiterer Bienenvölkern in einem Umkreis von einem Kilometer sei bislang ein weiterer Bienenstand eines anderen Imkers klinisch auffällig geworden.
Es wurde deshalb ein Sperrgebiet im Umkreis von je einem Kilometer um die beiden Ausbruchsstände ausgerufen. Dieses umfasst Wieseth mit der Pflattermühle im Westen sowie nahezu ganz Deffersdorf im Norden, im Süden reicht es an Zimmersdorf heran.
Aus diesem Gebiet dürfen Bienen nicht entfernt oder herausgebracht werden, so das Landratsamt. Tote Bienen und erregerhaltige Gerätschaften, wie etwa Bienenkästen, müssten im Sperrgebiet verbleiben und unschädlich beseitigt werden.
Außerdem dürfen Wanderimker nicht mit ihren Bienen in die Sperrzone einwandern. Eine entsprechende Amtliche Bekanntmachung wurde durch das Veterinäramt erlassen und tritt am morgigen Mittwoch in Kraft.
Die Amerikanische Faulbrut, so informiert das Landratsamt weiter, ist eine weit verbreitete und hochansteckende bakterielle Infektionskrankheit. Sie führt dazu, dass die Brutlarven der Bienen absterben.
Meist läuft eine Infektion im Verborgenen ab und führt zu keinen offensichtlichen Schäden im Bienenvolk. Menschen können sich mit dem Erreger nicht infizieren, auch nicht beim Verzehr von Honig aus betroffenen Bienenvölkern.
Der Keim ist sehr widerstandsfähig und kann in alten Gerätschaften ohne Desinfektionsmaßnahmen jahrelang überdauern. Mit Honig aus dem Ausland werden die Sporen des Faulbruterregers immer wieder nach Deutschland eingeschleppt. Fast 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Honigs wird importiert.
Nicht völlig entleerte Honiggläser in Altglascontainern können deshalb für heimische Bienen eine tödliche Seuchengefahr beherbergen. Um eine Übertragung möglichst auszuschließen, sollten Honiggläser und sonstige Behältnisse, die mit Honig in Berührung gekommen sind, stets nur gut gespült oder „bienensicher“ verpackt entsorgt werden.
Wespen- oder Insektenfallen, in denen Honig als Lockmittel verwendet wird, stellen ebenfalls eine große Infektionsgefahr dar und sollten auch aus diesem Grunde bestenfalls gar nicht oder nur mit Fruchtsaft oder Sirup verwendet werden. Dies lockt auch keine Bienen an.
Bei lediglich geringgradig infizierten Völkern ist für die Bekämpfung der Faulbrut das „Kunstschwarmverfahren“ die Methode der Wahl. Bei diesem werden die geschlüpften, ausgewachsenen Bienen mit ihrer Königin aus dem infizierten Kasten (Beute) entfernt, machen eine Art Fastenkur und werden dann in einen sauberen Bienenkasten umgesiedelt.
Die infizierten Larven bleiben zurück, werden getötet und unschädlich beseitigt. Diese Methode funktioniert jedoch nur in der reproduktiven Zeit des Jahres, wenn die Königin in der neuen Unterkunft sofort wieder neue Eier ablegen kann.
Zusammen mit dem Imkerkreisverband im Landkreis Ansbach rät das Landratsamt bezüglich der Amerikanischen Faulbrut Folgendes: