Der Tod eines Jugendlichen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Ottweiler ist Thema einer Sondersitzung des Justizausschusses des saarländischen Landtags. Das Gremium komme an diesem Dienstag nicht-öffentlich zusammen, um von Landesregierung und Justiz über den Stand der Dinge detailliert informiert zu werden, teilte ein Sprecher des Landtags mit.
Die Obduktion des 15-Jährigen ergab „keine Hinweise auf Fremdeinwirkung“ und „keine äußeren Verletzungszeichen“, wie die Staatsanwaltschaft Saarbrücken mitteilte. Der schwarze Jugendliche hatte sich demnach am 1. August in der JVA Ottweiler das Leben genommen. Nach dem Suizid des Jungen wurden Vorwürfe von Gewalt und Rassismus in der Haftanstalt laut. Das saarländische Justizministerium hat „eine vollständige und transparente Aufklärung“ angekündigt.
Am Tag nach dem Todesfall kam es zu einem Protest in der Haftanstalt: 17 Gefangene des Jugendvollzugs weigerten sich laut Justizministerium über einen längeren Zeitraum nach der Freistunde, in ihre Hafträume zurückzukehren - und erhoben Vorwürfe wegen der Haftbedingungen sowie gegen einzelne Bedienstete.
Dabei geht es auch um Vorwürfe der Körperverletzung durch Justizbeamte vor dem Tod des Jugendlichen. Es laufen Vorermittlungen in einem sogenannten Verdachtsprüfungsverfahren, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Darin werde überprüft, ob ein Anfangsverdacht „hinsichtlich etwaigen Körperverletzungen zu Lasten des verstorbenen Inhaftierten“ vorliege.
Aufgrund weiterer erhobener Vorwürfe sind laut Staatsanwaltschaft gegen zwei Justizbeamte insgesamt drei Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Darin gehe es um Körperverletzung im Amt.
In einer Petition an den saarländischen Landtag wird eine „unabhängige und lückenlose Aufklärung“ des Todes gefordert. Zudem müssten die beschuldigten Beamten sofort suspendiert werden. Auch „eine grundlegende Überprüfung des Umgangs mit Minderjährigen“ und „der Schutz vor rassistischer Gewalt – auch hinter Gefängnismauern“ gehören zu den Forderungen.
Der Jugendliche sei „ein fröhlicher, hilfsbereiter Junge“ gewesen und habe sich „in einem System, das ihn eigentlich schützen sollte“, das Leben genommen, heißt es in der Petition einer Mutter einer Klassenkameradin des Jugendlichen. Sie begleite die Kinder auch als Trauerbegleiterin, schrieb sie.
Warum der Jugendliche im Gefängnis saß, war zunächst unklar. Die Staatsanwaltschaft könne dazu derzeit „sowohl aus Gründen des Persönlichkeits- als auch des Verfahrensschutzes“ keine Auskünfte erteilen, hieß es. Laut Gerichtspressestelle in Saarbrücken befand sich der 15-Jährige aufgrund eines Sicherungshaftbefehls in der JVA. Ein solcher Haftbefehl könne erlassen werden, wenn zu erwarten sei, dass eine Bewährungsstrafe etwa wegen weiterer Straftaten widerrufen werde.
Der Bund Saarländischer Justizvollzugsbediensteter (BSJ) betonte, es handele sich derzeit um ungeklärte Vorwürfe: „Für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen gilt die Unschuldsvermutung.“ Der Suizid eines jugendlichen Gefangenen habe Betroffenheit ausgelöst.
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