Astrolonova, Fitnovaness, Novavitalia oder Bongochat - obwohl all diese Marken völlig verschieden klingen und unterschiedliche Produkte vermarkten, haben sie zwei Dinge gemeinsam: Sie gehören zum selben Unternehmen, der Margot Brands Limited, das aus Hong Kong stammt. Und sie verschicken Rechnungen an Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland, die sich meist gar nicht bei den jeweiligen Diensten angemeldet haben. Wie sich Betroffene jetzt verhalten sollten, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.
Entscheidend sei zunächst die Frage, ob ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist. Das geschieht nach deutschem Recht nur, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher eine Bestellung getätigt haben, vor der sie klar erkennen konnten, was die Bestellung kostet und welche Bedingungen gelten. Ihre Bestellung bestätigen Kundinnen und Kunden dann etwa mit einem Klick auf einen Button mit einer eindeutigen Aufschrift wie zum Beispiel „zahlungspflichtig bestellen“.
Mangelte es an einem solchen Hinweis oder können sich Angeschriebene nicht erinnern, überhaupt bestellt zu haben, ist die Rechnung den Verbraucherschützern zufolge in aller Regel ungültig. Sie sollten sich dann auch nicht von angedrohten Inkassokosten, zusätzlichen Gebühren oder einem Schufa-Eintrag unter Druck setzen lassen.
So reagieren Sie stattdessen richtig:
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