Wenn Hagel, Sturm, Gewitter und Starkregen das eigene Zuhause beschädigen, können Wohngebäude- und Hausratversicherung zumindest die finanziellen Belastungen abfedern. Damit Versicherer zahlen, müssen gebeutelte Eigentümer einiges beachten. Diese Handlungsanleitung hilft dabei.
Versicherungsgesellschaften erwarten, schnell über Schäden in Kenntnis gesetzt zu werden. Die sogenannte Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers ergibt sich aus den Vertragsbedingungen. Überlegen Sie, welche Versicherung Sie informieren müssen: Wohngebäude, Hausrat oder beide? Wichtig zu wissen: Wer die Anzeigepflicht verletzt, riskiert unter Umständen, auf Schäden sitzenzubleiben: Der Versicherer kann ganz oder teilweise „leistungsfrei“ werden.
Suchen Sie die Kontaktdaten heraus. Diese finden Sie entweder in Ihrer Police oder im Internet. Auch der Versicherungsmakler kann weiterhelfen. Außerdem sollten Sie möglichst Ihre Vertrags- und Kundennummer parat haben. Diese Angaben helfen Ihnen und Ihrem Versicherer bei Schritt 2.
Übermitteln Sie Ihre Schadenmeldung per Anruf, Mail oder im Internetportal Ihres Versicherers. Manche haben sogar noch regionale Anlaufstellen oder lokale Vertretungen mit persönlichen Ansprechpartnern am Ort.
Für die Erstinformation reichen dem Versicherer die Basics: „Name, Versicherungsnummer, Ort und Datum des Schadeneintritts“, sagt Philipp Wolf von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz. Umreißen Sie grob das Schadenbild. Beispiele? „Der Bach von nebenan steht im Wohnzimmer“, „Unser Keller ist vollgelaufen“, „Beim Sturm gestern Abend sind Dachziegel verrutscht“. Mehr Details seien zunächst nicht erforderlich. Geben Sie für Rückfragen Ihre Kontaktdaten an.
Erledigen Sie die Meldung zügig. Zwar existiert keine verbindliche Frist in Form von Tagen oder Wochen. Aber in Policen stehen Formulierungen wie „ist unverzüglich anzuzeigen“ oder „ohne schuldhaftes Verzögern“ - also üblicherweise, sobald Sie Kenntnis vom Schaden haben. Schnelles Handeln ist besonders dann erforderlich, wenn durch ramponierte Dächer oder Fassaden Nässe eindringen und den Schaden vergrößern kann, wie Christian Worms vom öffentlich-rechtlichen Versicherer VGH sagt. Bei Hagelschlag an der Fassade oder abgedeckten Dachziegeln sei eine Meldung noch am selben Tag oder spätestens am nächsten Werktag ratsam.
Im Zuge der Schadenmeldung macht Ihnen die Versicherung normalerweise direkt Vorgaben, was zu tun ist. Zum Beispiel zu provisorischen Maßnahmen und Aufräumaktionen. Falls Sie diese Hinweise nicht bekommen, „fragen Sie unbedingt danach, bevor jemand Hand an den Schaden legt“, rät Philipp Wolf. Ansonsten kann es später Schwierigkeiten bei der Schadenregulierung geben.
Schreiben Sie alle mündlich erhaltenen Informationen auf, damit nichts vergessen wird. Speichern Sie Mails ab oder drucken Sie diese zur Sicherheit aus. Am sichersten ist es, wenn Sie sich die Hinweise schriftlich geben lassen.
Meistens erhalten Sie auch gleich eine Schadennummer. Diese bewahren Sie gut auf, da sie für die weitere Korrespondenz mit dem Versicherer gebraucht wird.
Versicherungsnehmer sind Verbraucherschützer Wolf zufolge verpflichtet, Schäden gering zu halten. Betreiben Sie daher Schadensbegrenzung.
Ein Klassiker ist das provisorische Abdecken des beschädigten Dachs mit einer Plane, um zu verhindern, dass eindringender Regen Wasserschäden im Haus anrichtet. Vollgelaufene Keller sollten in der Regel ausgepumpt oder ausgeschöpft und Inventar nach oben gebracht werden.
Bei solchen Notmaßnahmen sollten Sie die Anweisungen der Versicherung einhalten. Es gibt Spielraum, der laut Christian Worms in Verträgen mit „soweit möglich und zumutbar“ umschrieben ist. Gefährden Sie weder sich noch andere.
Fertigen Sie Fotos oder Videos an, bevor Sie an die Beseitigung der Zerstörung gehen. Die Aufnahmen sollten erkennen lassen, wo am Gebäude der Schaden entstand und welchen Umfang er hat. Zum einen erfüllen Sie mit der Dokumentation eine Forderung der Versicherer. Für sie gehört das sogenannte nachvollziehbare Schadenbild zu den Voraussetzungen einer Regulierung.
Zum anderen haben Sie etwas in der Hand, falls es Streit um die Behebung gibt. „Bei Diskussionen, ob eine Reparatur oder eher eine größere Sanierung notwendig ist, dienen die Bilder als Argument“, sagt Philipp Wolf.
Kaputte Gegenstände wie Hausrat, Möbel und Geräte sollten zu Dokumentationszwecken aufbewahrt, mindestens aber fotografiert werden.
Nach dem ersten Schreck sind Sie verpflichtet, dem Versicherer detailliertere Informationen zu liefern als in der Erstmeldung. Sie müssen den Schaden plausibel machen – dazu dient die zuvor angefertigte Dokumentation. Versicherungen wollen zum Beispiel auch den genauen Zeitpunkt des Unwetters wissen und fragen nach dem Zustand Ihres Eigenheims vor dem Schadenfall. „Die Informationen sollten in Textform, zum Beispiel per Mail, mitgeteilt werden“, sagt Christian Worms.
Schickt der Versicherer einen Regulierer oder Sachverständigen vorbei, um die beschädigte Immobilie in Augenschein zu nehmen, „bitte den Zugang ermöglichen und für Fragen zur Verfügung stehen“, so Worms.
Starten Sie Aufräum- und Instandsetzungsarbeiten nur in Absprache mit der Versicherungsgesellschaft. Am besten holen Sie eine ausdrückliche Freigabe per Mail ein. Manchmal kommt die erst nach einer Besichtigung.
Beauftragen Sie keine Handwerker auf eigene Faust. Sonst kürzt der Versicherer im schlechtesten Fall seine Leistung teilweise oder ganz.
Manchmal ist es aufgrund drohender Folgeschäden unmöglich, das Schadenbild so zu belassen, wie es ist. Umso wichtiger ist eine vorhergehende Bilddokumentation.
Schicken Sie eine Liste aller beschädigten Gegenstände an die Versicherungsgesellschaft. Erwartet werden meistens Angaben zu Kaufzeitpunkt und Wert von Möbeln, Geräten und Wertsachen wie Schmuck. Das kann mit Quittungen und Fotos belegt werden – sofern vorhanden und nach einem Unwetter noch auffindbar.
Werden Nachweise zum Beispiel über das Alter des Dachs, frühere Reparaturen und Wartungen abgefragt, sollten Sie diese Unterlagen ebenfalls beibringen. Fragen Sie bei ausführenden Betrieben nach Kopien, falls Sie alles verloren haben.
Philipp Wolf empfiehlt, der Versicherung alle Unterlagen bereitzustellen, die sie für die Schadenregulierung braucht. „Das dient der Abwicklung“, sagt er. Und je schneller abgewickelt wird, desto schneller fließt später auch das Geld.
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