Bitte etwas genauer - so hätten es Verbraucherinnen und Verbraucher gerne auf der Verpackung. Das erklärt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und verweist auf eine aktuelle Studie. Dafür wurden im Juli dieses Jahres im Auftrag des Projekts Lebensmittelklarheit über 2.000 Menschen online befragt.
Ideal finden die Befragten auf einer Zutatenliste demnach vollständige Mengenangaben. So bekamen die Umfrage-Teilnehmer unter anderem drei verschiedene Zutatenlisten eines Milchreisbechers vorgelegt. 82 Prozent von ihnen fühlten sich mit detaillierten Prozentangaben am besten beim Einkauf unterstützt.
Zwar ergab die Befragung auch, dass die meisten Menschen beim Einkauf vor allem auf den Preis achten (78 Prozent) - nur jeder Vierte (25 Prozent) nimmt sich die Zeit, die Packungsinformationen genau zu lesen. Dort interessiert vor allem das Mindesthaltbarkeitsdatum (78 Prozent), die Zutatenliste rangiert weiter unten (39 Prozent).
Zudem wissen viele nicht, dass die Zutaten nach einem bestimmten Prinzip aufgelistet sind. So war nur drei von fünf Befragten bekannt, dass die Zutaten in der Reihenfolge nach ihrem Gewichtsanteil angegeben werden (61 Prozent).
Dennoch: Wer bei den Zutaten genauer hinsieht, wäre offenbar lieber besser informiert. Immerhin fast jedem und jeder Zweiten (49 Prozent) ist eine genaue Angabe der Mengenanteile wichtig. Und über die Hälfte (57 Prozent) achtet heute mehr auf die Zutatenlisten als noch vor fünf Jahren.
Die mangelnde Kennzeichnung liegt laut vzbv an den Regeln der EU-Lebensmittelinformations-Verordnung, die noch dazu etliche Ausnahmen haben. So sind Prozentwerte einzelner Zutaten in zusammengesetzten Produkten vorgeschrieben, wenn diese auf der Verpackung erwähnt oder auch abgebildet sind.
Eine Ausnahme ist allerdings, wenn die Zutat als nicht kaufrelevant erscheint. Das ist Auslegungssache, der Umgang der Hersteller damit im Ergebnis laut den Verbraucherschützern oft „absurd“. So sei etwa in Rahmspinat bisweilen zwar der Sahneanteil ausgewiesen, nicht aber der des Spinats.
Bei Zutaten, die nur in einer geringen Menge zur Geschmacksgebung enthalten sind, muss deren Menge auch nicht angegeben werden. Beispiel: Granatapfelsaft in einem Erfrischungsgetränk. Kritik des Verbands: Produkte wirkten höherwertiger, als sie eigentlich sind, weil nicht erwähnt werde, wie relativ gering eine hochwertige Zutat enthalten ist.
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