Nach Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger will nun auch sein für Umwelt zuständiger Kabinettskollege Thorsten Glauber (beide Freie Wähler) eine Aufnahme des Wolfs ins bayerische Jagdrecht.
„Mein Kollege Hubert Aiwanger und ich sind uns einig, dass die künftige Regulierung des Wolfes über das Jagdrecht geregelt werden muss“, sagte Glauber laut Mitteilung von Aiwangers Ministerium. „Als Umweltminister werde ich mich weiterhin dafür einsetzen, dass der Bund den günstigen Erhaltungszustand feststellt.“ Die Zuständigkeit für den Umgang mit dem Wolf liegt in Bayern bei Glaubers Ministerium.
Beide äußerten sich anlässlich einer Beratung im Bundesrat über einen Antrag der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die beiden Länder fordern darin die Bundesregierung auf, Voraussetzungen für ein Management des Wolfs zu schaffen.
„Der Wolf muss ins bayerische Jagdrecht. Andernfalls sind wir für eine gezielte Bejagung von Wölfen unvorbereitet“, sagte Aiwanger, und Glauber ergänzte: „Schutz und Management sind kein Widerspruch. Eine Tierart wie der Wolf ist im Jagdrecht besser aufgehoben als im Naturschutzrecht.“
In Bayern wird seit Jahren über den Umgang mit dem Wolf diskutiert. Das Wirtschaftsministerium hat bereits einen Vorschlag zur Änderung des bayerischen Jagdgesetzes vorgelegt. Damit könnte Bayern nach der Absenkung des Schutzstatus Wölfe unter Einbeziehung der Jägerschaft gezielt bejagen.
In den vergangenen zehn Jahren habe sich die Zahl der Wölfe in Europa fast verdoppelt, hieß es weiter. Im Monitoringjahr 2023/2024 seien 209 Wolfsrudel, 46 Wolfspaare und 19 sesshafte Einzelwölfe gezählt worden, insgesamt 1.601 Tiere. Aufgrund einer Dunkelziffer werde von deutlich mehr als 2.000 Wölfen ausgegangen. Die Zahl von Nutztierrissen habe zugenommen. Besonders betroffen seien Weide- und Nutztierhalter, insbesondere Almwirte, deren Schafe oder Rinder sich oft nicht vor Wolfsübergriffen schützen lassen.
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