Da der Biomüll immer wieder zu viele Fremdstoffe enthält, werden sie in regelmäßigen Abständen bei der Abholung kontrolliert. Hintergrund ist eine Gesetzesänderung, die 2025 in Kraft trat. Nun dürfen nur noch maximal drei Prozent Fremdstoffe enthalten sein.
Störstoffe sind Materialien und Gegenstände, die nicht für die Herstellung von qualitativ hochwertigem Humus geeignet sind. Dazu gehören beispielsweise Plastikmüllbeutel, auch kompostierbare Folienbeutel oder Bioplastikbeutel sowie Glas, Metall, Kunststoffprodukte, Steine, Windeln, Zigarettenkippen, Straßenkehricht, Tierkot oder Katzenstreu. Wenn der Bioabfall zu viele Störstoffe enthält, muss er entweder aufwendig und kostenintensiv sortiert oder als Restmüll verbrannt werden. Letztendlich kann es dazu führen, dass der Humus unerwünschtes Mikroplastik und andere gesundheitsschädliche Stoffe enthält. Diese gelangen dann durch die Verwendung im Garten oder auf landwirtschaftlich genutzten Flächen wieder in unsere Lebensmittel.
„Deshalb hat bei Überschreitung der Fehlmenge das Kompostwerk das Recht, die stark störstoffhaltigen Bioabfälle zurückzuweisen oder den erhöhten Verarbeitungsaufwand dem Landratsamt in Rechnung zu stellen“ berichtet der Landkreis Schwäbisch Hall. „Derzeit trifft das auf mehr als die Hälfte des im Kompostwerk angelieferten Biomülls zu. Bei jeder Biomüll-Anlieferung erfolgt eine Qualitätskontrolle und die Ergebnisse zeigen, dass neben Bananenschalen und Kaffeesatz viele Plastiktüten, verpackte Lebensmittel, Plastikblumentöpfe und auch Restmüll im Kompostwerk landen.“ Technisch ist es nur bedingt möglich, die Vielzahl der Fremdstoffe restlos zu entfernen.
Dasselbe Problem hat auch der Landkreis Ansbach. Deshalb haben beide Landkreise ein modernes Detektorsystem angeschafft, das die Bioabfallbehälter bereits vor der Entleerung auf Störstoffe scannt. So werden bereits seit Ende September Behälter mit einem hohen Anteil an Störstoffen am Straßenrand erkannt und in den Landkreisen Ansbach sowie Main-Tauber-Kreis gar nicht erst geleert. Farbig auffallende Zettel erklären dann, warum die Tonne nicht geleert wurde und was nun zu tun ist.
Der Landkreis Schwäbisch Hall setzt vorerst noch auf Sensibilisieren. „Viele der falschen Abfälle landen versehentlich in der Biotonne. Deshalb werden die beanstandeten Biomülltonnen zunächst über einen längeren Zeitraum mit gelben Anhängern versehen, die auf die nicht optimale Befüllung aufmerksam machen“, heißt es vom zuständigen Amt für Abfallwirtschaft. Auf den Tonnenanhängern sind hier auch Bilder, die deutlich aufzeigen, welche organischen Abfälle in die Biotonne dürfen und welche nicht. Trotz der nicht korrekten Befüllung erfolgt in Schwäbisch Hall die Leerung der brauen Tonnen. Das Amt für Abfallwirtschaft erhofft sich, dass durch das nicht ganz so resolute Vorgehen die Menschen trotzdem sensibilisiert werden, in Zukunft korrekt zu Müll trennen.
Im Landkreis Neustadt / Aisch – Bad Windsheim gibt es einen Warnschuss. Vor der Leerung werfen die Lader einen Blick in die Tonne. Werden Störstoffe entdeckt, dokumentieren sie diese mit Fotos. Mithilfe eines am Behälter angebrachten Chips können die Aufnahmen eindeutig der jeweiligen Tonne und dem Eigentümer zugeordnet werden. In der ersten Woche erhalten falsch befüllte Tonnen einen gelben Hinweisanhänger. Bei kleineren Fehlwürfen wird die Tonne noch einmal geleert – allerdings letztmalig. Ab der zweiten Woche bleibt die Biotonne stehen.
Die Nachsortierung muss der Nutzer selbst übernehmen. In diesen Fällen wird ein roter Anhänger angebracht, der die Gründe für die Nichtleerung erklärt. Die bei den Prüfungen gesammelten Informationen sollen laut Landratsamt nicht nur helfen, Bürgerinnen und Bürger bei der richtigen Befüllung zu unterstützen, sondern – falls nötig – auch Sanktionsmöglichkeiten bei wiederholten Verstößen ermöglichen. Nach Einschätzung des Landratsamtes ist nur durch konsequente Aufklärung und die aktive Mitarbeit aller eine deutliche Reduzierung von Fremdstoffen und Mikroplastik erreichbar.
Müllbeutel aus sogenanntem Bio-Kunststoff sind – anders, als der Name es erwarten lässt – nicht für eine Mitverarbeitung auf dem Kompostierplatz geeignet. Sie verursachen ebenfalls hohe Kosten beim Aussortieren und erschweren oder verhindern sogar die Verwertung des Bioguts. Im Landkreis Schwäbisch Hall gilt seit Anfang August sogar ein Verbot von kompostierbaren Bioabfallbeuteln in der Biotonne. Statt der Abfallbeutel können problemlos Papiertüten ohne Beschichtung oder Zeitungspapier verwendet werden.
Weitere Informationen gibt es bei den Landkreisen unter:
www.abfall-sha.de
www.main-tauber-kreis.de
abfallwirtschaft@landratsamt-ansbach.de
abfall@kreis-nea.de