Im Landkreis Ansbach beginnen die Vorbereitungen für die Abfallgebührenbescheide des neuen Jahres. Damit diese korrekt erstellt und verschickt werden können, sollten aktuelle Daten rechtzeitig vorliegen – insbesondere bei einem Eigentümerwechsel, geänderten Kontodaten oder einer neuen Anschrift. Online-Formulare sollen dies erleichtern.
Werden Änderungen zeitnah gemeldet, können mögliche Fehler bei Abrechnung, Terminvereinbarungen oder im Schriftverkehr vermieden werden, so das Landratsamt Ansbach.
Die Abfallwirtschaft ist auf die Mitteilungen aus den Gebührenhaushalten angewiesen. Denn es findet kein automatischer Datenaustausch zwischen dem Landratsamt Ansbach, den Städten und Gemeinden, dem Grundbuchamt oder anderen Behörden statt.
Ein Behördengang oder aufwändiger Papierkram sind bei der Änderung von Daten nicht erforderlich. Unter www.landkreis-ansbach.de stehen rund um die Uhr Online-Formulare bereit – zum Beispiel bei Erwerb oder Erbschaft eines Hauses, beim Verkauf einer Immobilie oder zur Erteilung sowie Änderung eines SEPA-Lastschriftmandates. Versandt werden die Müllgebührenbescheide dann im Januar 2026.