Das Neue Jahr mit ordentlich Krach begrüßen: Das gehört für viele nach wie vor zu Silvester wie Sekt, Raclette und „Dinner for One”. Für Feuerwerk gibt es allgemein – und in der Region – allerdings einige Dinge zu beachten. Alle Regeln rund ums Böllern in Westmittelfranken finden Sie hier.
Grundsätzlich ist das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 („Kleinfeuerwerk”) in Deutschland für volljährige Bürger ohne Lizenz nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. So regelt es die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz.
Das Anzünden von ”Kleinstfeuerwerk”, so wie Knallererbsen, Partyknaller, Bodenwirbel und Wunderkerzen, ist auch Jugendlichen ab zwölf Jahren gestattet. Überhaupt dürfen nur erlaubte pyrotechnische Gegenstände verwendet werden. „Dies ist erkennbar am CE-Zeichen und einer Registriernummer”, weist Bayerns Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hin.
Weiterhin heißt es im Gesetz: „Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.”
Daraus leiten sich weitere spezielle Vorschriften ab: Je nach Wohnort können unterschiedliche zusätzliche Regeln greifen. In der Region haben vor allem Städte mit einer historischen Altstadt Beschränkungen erlassen. Betroffen sind Ansbach, Rothenburg, Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Neustadt/Aisch.
In Ansbach ist das Abbrennen von Feuerwerk im gesamten Altstadtbereich untersagt. Dies hat die Stadt auch auf einer Karte verdeutlicht. Dabei bildet der Rezatparkplatz die nördliche und die Promenade die südliche Begrenzung. Im Westen zieht die Kronacherstraße die Grenze.
In Rothenburg hat der Verzicht auf Pyrotechnik Tradition: Seit inzwischen 15 Jahren ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Altstadt verboten. Laut Stadtverwaltung gehe es bei den Vorgaben vor allem darum, die historischen Fachwerkhäuser vor Gefahren zu schützen.
Damit trotzdem festliche Stimmung am Marktplatz aufkommt, veranstaltet die Stadt von 20 bis 3 Uhr das „Silvesterfunkeln”. Dabei wird das Rathaus aufwendig illuminiert.
Auch in Feuchtwangen ist das Böllern zum Jahreswechsel in der gesamten Altstadt verboten. Darauf weist die Kommune in einer Pressemitteilung hin. Bei Verstößen drohten Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Wie die Stadt noch hinzufügt, ist von dem Verbot auch der Parkplatz Ringstraße in der Nähe des Zwingers und der Sulzachbrücke betroffen, da dieser in unmittelbarer Nähe zu zwei Senioren-Einrichtungen sowie sehr nahe an gefährdeten Gebäuden der Kernstadt liege.
Ebenso greift für die ganze Altstadt in Dinkelsbühl ein Böllerverbot. Das umfasst zudem auch Bereiche nahe außerhalb der Stadtmauer: Die Pressestelle der Stadt hatte schon 2023 präzisiert, dass unter „unmittelbarer Nähe“ zu den gesetzlich aufgeführten gefährdeten Bauwerken ein Bereich von 200 Metern zu verstehen sei. Für die Dinkelsbühler Silvester-Feierenden bedeutet dies, dass beispielsweise auf der Bleiche vor den Toren der Stadt ebenfalls nicht geböllert werden darf.
Auch hier verweist die Verwaltung auf Bußgelder von bis zu 50.000 Euro, wenn die Anordnungen nicht beachtet würden.
In Neustadt hatten Bürgermeister Klaus Meier und der Stadtrat ein Verbot schon zum Jahreswechsel 2022/23 erlassen – eingedenk der Tatsache, dass schon einmal eine verirrte Rakete um ein Haar für einen Brand im historischen Marktplatz-Ensemble gesorgt hätte. Erfolgreich jedoch war dieses Verbot nicht und – so monierte es auch der Stadtrat – es sei wohl unzureichend kommuniziert worden.
Die Folge: Für das darauffolgende Silvester erließ die Stadt eine Allgemeinverfügung. Damit bestand auch eine rechtliche Grundlage für die Polizei, die Einhaltung des Verbotes zu überwachen und gegebenenfalls auch Platzverweise auszusprechen. Diese Allgemeinverfügung gilt auch für den Jahreswechsel 2024/25. Entsprechende Hinweisschilder wurden bereits in der Altstadt angebracht. Ein Sicherheitsdienst soll vor Ort patrouillieren.
Vom Schnizzersweg im Norden bis zum Oberen Stadtmauerweg im Süden, von der Alleestraße im Westen bis zur Garten- bzw. Markgrafenstraße im Osten erstreckt sich die „verbotene Zone“.
In Bad Windsheim hatte man sich bislang mit Appellen an die Einwohner begnügt – trotz der zahlreichen, historisch bedeutenden Bausubstanz. 2023 hatte Bürgermeister Jürgen Heckel angekündigt, über Verbotszonen nachzudenken, sollte es zu unvernünftigen Situationen kommen. Konkrete Regeln für 2024 wurden aber noch nicht kommuniziert.
Und wenn doch etwas passiert? Denn selbst wer sich vorschriftsmäßig verhält, kann Unfälle nicht immer ganz ausschließen. Im Idealfall leistet dann der jeweilige Versicherungsschutz Hilfe. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt beispielhaft, welche Police im Schadenfall greift:
Auf der Verpackung des pyrotechnischen Gegenstands muss laut ein CE-Zeichen und eine Registriernummer aufgebracht sein.
Dazu schreibt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz: „Die Registriernummer beginnt mit der 4-stelligen Nummer der benannten Stelle. Die Nr. 0589 ist beispielsweise der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung – kurz 'BAM' genannt zugeordnet. Anschließend folgt die Kurzbezeichnung der Kategorie, also F1 für die Kategorie F1 oder F2 für die Kategorie F2. Am Ende der Registriernummer steht eine laufende Nummer.