Ein parteiübergreifendes Bündnis klagt wie angekündigt gegen die bayerischen Sonderregeln fürs Kiffen. Die Popularklage sei am Mittwoch beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht worden, teilten die Initiatoren in München mit. Darunter sind die Bundestagsabgeordneten Carmen Wegge (SPD), Kristine Lütke (FDP) und Ates Gürpinar (Linke) sowie der Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbands, Georg Wurth.
Die Kläger argumentieren, die bayerische Staatsregierung stelle sich rechtswidrig gegen den beschlossenen Paradigmenwechsel im Umgang mit Cannabis, den der Bundesgesetzgeber vorgegeben habe. Die progressive Drogenpolitik werde damit konterkariert und die Stigmatisierung von Cannabis-Patienten sowie -Konsumenten werde fortgesetzt.
In Bayern ist es beispielsweise auf Volksfesten - allen voran auf der Wiesn - komplett verboten, Cannabis zu rauchen. Gleiches gilt in der Gastronomie auch für ausgewiesene Raucherräume und -bereiche und für Außenbereiche von Gaststätten und Cafés sowie Biergärten. Städte und Gemeinden dürfen das Verbot zudem auf bestimmte öffentliche Flächen ausweiten. Sie können zum Beispiel in Stadtparks das Rauchen, Erhitzen und Verdampfen von Cannabis verbieten. Im Englischen Garten in München ist das Cannabis-Rauchen ebenfalls seit Monaten komplett verboten - das hat die Staatsregierung als Herrin über die bayerische Schlösserverwaltung eigenständig durchgesetzt.
Wegge argumentierte aber nun: „Es gibt keinen Platz für einen bayerischen Sonderweg. Als Bundesgesetzgeber haben wir abschließend geregelt, wie mit Cannabis in Deutschland umzugehen ist.“ Das bayerische Gesetz sei damit verfassungswidrig. Lütke kritisierte, es würden auch zahlreiche Grundrechte verletzt: Cannabispatienten würden diskriminiert, denn auch das Rauchen aus medizinischen Gründen werde in vielen Bereichen verboten. Gürpinar beklagte einen „Kulturkampf“: „Während auf der Wiesn auf engstem Raum Zehntausende Liter Alkohol konsumiert und mit Bier das Geld des Jahres gemacht wird, bleibt in Bayern Cannabis selbst für Cannabispatientinnen und -patienten weiter illegalisiert.“
Die umstrittene Teil-Legalisierung von Cannabis gilt seit dem 1. April. Besitz und Anbau der Droge sind nun für Volljährige zum Eigenkonsum erlaubt. Aber nur in begrenzten Mengen und mit Tabuzonen fürs Kiffen etwa auf Spielplätzen, in Schulen und in Sichtweite davon. Wer dagegen fahrlässig oder mit Vorsatz verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) und CSU-Landtagsfraktionschef Klaus Holetschek bekräftigten ungeachtet der Klage dagegen übereinstimmend, man halte das bayerische Gesetz für verfassungskonform und auch in der Sache für richtig.
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