CSU: Gutachten zu Maut-Schadensersatz ist Wahlkampfmanöver | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 01.08.2023 23:03

CSU: Gutachten zu Maut-Schadensersatz ist Wahlkampfmanöver

Volker Wissing schaut bei der Vorstellung eines neuen Betriebssystems der Autobahn GmbH eine Präsentation an. (Foto: Alina Grünky/dpa)
Volker Wissing schaut bei der Vorstellung eines neuen Betriebssystems der Autobahn GmbH eine Präsentation an. (Foto: Alina Grünky/dpa)
Volker Wissing schaut bei der Vorstellung eines neuen Betriebssystems der Autobahn GmbH eine Präsentation an. (Foto: Alina Grünky/dpa)

Das von Bundesverkehrsminister Volker Wissing angekündigte Schadenersatzgutachten wegen der geplatzten Pkw-Maut ist nach Ansicht der CSU ein durchsichtiges Wahlkampfmanöver. „Eine Regressforderung ist vollkommen abwegig“, sagte Stefan Müller, Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU im Bundestag, am Montag der Deutschen Presse-Agentur in München. Andreas Scheuer (CSU) habe bei der Pkw-Maut als damaliger Bundesverkehrsminister einen Gesetzesbeschluss des Bundestages umzusetzen, dies müsse Wissing als Jurist eigentlich wissen. „Das Sommerloch scheint groß zu sein, wenn Volker Wissing zum wiederholten Male mit der gleichen dünnen Ankündigung Schlagzeilen machen will.“

Zuvor hatte Wissing angekündigt, ein externes Gutachten erstellen zu lassen, um Rechtsfragen zur gescheiterten Pkw-Maut und den in der Folge entstandenen Kosten für den Bund zu klären. „Wir können die Akte bei 243 Millionen Euro nicht einfach beiseitelegen“, sagte der FDP-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Daher sollte man sich eine Forderung an Scheuer sorgfältig anschauen und das Maß der Fahrlässigkeit untersuchen.“ Natürlich brauche man für eine Regressforderung eine Rechtsgrundlage.

Der Bund muss als Folge der geplatzten Pkw-Maut 243 Millionen Euro Schadenersatz an die einst vorgesehenen Betreiber zahlen. Das hatte eine Verständigung nach einem Schiedsverfahren ergeben. Die Pkw-Maut - ein Prestigeprojekt der CSU in der damaligen Bundesregierung - war 2019 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als rechtswidrig gestoppt worden. Die Betreiberseite forderte zunächst 560 Millionen Euro Schadenersatz, nachdem der Bund die Verträge kurz nach dem Urteil gekündigt hatte. Das Ministerium hatte bereits grundsätzlich angekündigt, mögliche Regressforderungen gegen Scheuer zu prüfen.

„Dass ein Schaden entstanden ist, steht außer Frage. Den kann man ja präzise beziffern. Für eine rechtliche Verantwortung und damit einen Regress müssen aber noch weitere Voraussetzungen vorliegen“, sagte Wissing.

© dpa-infocom, dpa:230731-99-627324/3


Von dpa
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