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Veröffentlicht am 20.10.2025 07:00

„Eingewöhnungsbonus” für Pflegeeltern: Neues Modell in Ansbach vorgestellt

Ein Kind, das in einer Pflegefamilie aufgenommen wird, braucht in der Regel drei Monate, um sich einzugewöhnen. In dieser Zeit ist es sinnvoll, dass ein Elternteil sich beruflich freistellen lässt, um das neue Familienmitglied zu betreuen. Die Stadt Ansbach will die Familie in dieser Zeit mit einem „Eingewöhnungsbonus” unterstützen.

Wohin mit Kindern und Jugendlichen, die nicht mehr bei ihrer Familie leben können? Die Unterbringung in einer Pflegefamilie kostet je nach Alter zwischen 1060 und 1390 Euro monatlich, ist damit jedoch weitaus günstiger als ein stationärer Heimplatz.

Mit der Situation überfordert

Wenn die Kids in eine Familie kommen, haben sie oft Mühe, sich im neuen Umfeld zurechtzufinden, sind mit der Situation überfordert. Pflegeeltern sind deshalb angehalten, unbezahlten Urlaub zu nehmen, um eine Beziehung zum Kind aufzubauen und es an die Familienabläufe zu gewöhnen.

Leibliche Eltern und Adoptiveltern können Elternzeit beanspruchen und Elterngeld beziehen. Für Pflegeeltern gilt das bisher nicht. Die Bundesregierung will zwar die Rechte von Pflegeeltern stärken und ein Elterngeld für sie einführen, doch noch ist offen, wann das Wirklichkeit wird.

Unabhängig davon gibt es auf kommunaler Ebene die Möglichkeit, eine elterngeldähnliche Leistung zu gewähren. Auch das Jugendamt Ansbach möchte das tun, um die Gesetzeslücke bis zur Einführung auf Bundesebene zu schließen und mehr Pflegeeltern zu gewinnen.

Unterbrechung der Berufstätigkeit

Im Jugendhilfe-Ausschuss wurde die geplante Regelung jetzt vorgestellt. Sie sieht vor, dass in einer Pflegefamilie für ein Elternteil, das seine Berufstätigkeit für die Aufnahme eines Kindes unterbricht, ein „Eingewöhnungsbonus” für die Dauer von drei Monaten gewährt werden kann.

Analog zum staatlichen Elterngeld soll dieser Bonus 65 Prozent des Netto-Einkommens betragen, maximal jedoch 1000 Euro im Monat. Pflegeeltern können also höchstens 3000 Euro erhalten. Der Bonus soll quasi als Anhängsel der ersten drei Pflegegeld-Bezüge ausgezahlt werden.

Einstimmiger Beschluss im Jugendhilfeausschuss

Pflegeeltern, die nicht berufstätig sind, können den „Eingewöhnungsbonus” nicht beziehen. Das Gleiche gilt für Kinder, bei denen nach Einschätzung der Jugendamts-Experten keine Eingewöhnungsphase erforderlich ist. Nimmt eine Pflegefamilie gleichzeitig mehr als ein Kind auf, wird der „Eingewöhnungsbonus” nur in einfacher Höhe ausgezahlt.

Der Jugendhilfeausschuss beschloss einstimmig, 6000 Euro für den „Eingewöhnungsbonus” im städtischen Haushalt des Jahres 2026 einzustellen. Die Empfehlung des Ausschusses muss jetzt noch im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie im Stadtrat beschlossen werden.

Ob leibliche, Adoptiv- oder Pflegekinder: Wichtig ist, dass sie sich in der Familie wohlfühlen. (Symbolbild: Oliver Herbst)
Ob leibliche, Adoptiv- oder Pflegekinder: Wichtig ist, dass sie sich in der Familie wohlfühlen. (Symbolbild: Oliver Herbst)
Ob leibliche, Adoptiv- oder Pflegekinder: Wichtig ist, dass sie sich in der Familie wohlfühlen. (Symbolbild: Oliver Herbst)

Winfried Vennemann
Winfried Vennemann
Redakteur
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