Entschädigung erhalten: Wann wird dafür Steuer fällig? | FLZ.de | Stage

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 13.08.2025 00:06

Entschädigung erhalten: Wann wird dafür Steuer fällig?

Ausgebliebene Mieteinnahmen, vorzeitiges Ausscheiden aus dem Betrieb oder Schmerzen nach einem Unfall: Verschiedene Szenarien können Entschädigungszahlungen rechtfertigen. Nicht immer sind diese steuerfrei. (Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn)
Ausgebliebene Mieteinnahmen, vorzeitiges Ausscheiden aus dem Betrieb oder Schmerzen nach einem Unfall: Verschiedene Szenarien können Entschädigungszahlungen rechtfertigen. Nicht immer sind diese steuerfrei. (Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn)
Ausgebliebene Mieteinnahmen, vorzeitiges Ausscheiden aus dem Betrieb oder Schmerzen nach einem Unfall: Verschiedene Szenarien können Entschädigungszahlungen rechtfertigen. Nicht immer sind diese steuerfrei. (Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn)

Ob eine Abfindung nach einer Kündigung, eine Ausgleichszahlung vom Mieter an den Vermieter oder eine Kompensation für einen Verdienstausfall: In vielen Lebenslagen spielen Entschädigungszahlungen eine Rolle. Und in einigen davon kassiert auch das Finanzamt mit. Die entscheidende Frage lautet immer: Ist die Zahlung ein Ersatz für steuerpflichtige Einnahmen oder ist sie das nicht? Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.

Entschädigungen sind grundsätzlich Zahlungen, die einen finanziellen Nachteil ausgleichen. Man erhält Geld, weil man auf etwas verzichten muss, etwa auf den Arbeitsplatz, auf Mieteinnahmen oder bestimmte Rechte. 

„Aus steuerlicher Sicht ist vor allem entscheidend, ob durch die Zahlung steuerpflichtige Einkünfte ersetzt werden“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. „Ist das der Fall, muss die Entschädigung in der Regel versteuert werden.“ Wird dagegen ein rein persönlicher Schaden ausgeglichen, etwa Schmerzen oder eine Einschränkung im Alltag, ist die Entschädigung häufig steuerfrei.

Anhand einiger Beispiele wird die Sachlage klar

Typische Beispiele für steuerpflichtige Entschädigungen sind Abfindungen, die man nach dem Verlust des Arbeitsplatzes erhält. Sie gelten als Ersatz für entgangenen Lohn und sind daher steuerpflichtig. Allerdings gibt es in diesen Fällen eine steuerliche Erleichterung: Die sogenannte Fünftelregelung sorgt dafür, dass die Steuerlast auf die Abfindung gemildert wird, indem die Zahlung rechnerisch auf fünf Jahre verteilt wird. So wird vermieden, dass durch die hohe Einmalzahlung ein unnatürlich hoher Steuersatz entsteht. 

Auch im Bereich Vermietung sind Entschädigungen häufig steuerpflichtig. Zahlt ein Mieter etwa eine Auszugsprämie, damit er vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen wird, zählt diese Zahlung zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Ebenso verhält es sich bei Selbstständigen und Gewerbetreibenden: Steuerzahler, die auf ein Lieferrecht verzichten oder für die Aufgabe eines Kundenstamms entschädigt werden, müssen diese Einnahmen als betriebliche Einkünfte versteuern.

Schmerzensgeld ist steuerfrei

Es gibt jedoch auch Entschädigungen, die steuerfrei bleiben. Dazu gehört vor allem das klassische Schmerzensgeld, das nach einem Unfall oder bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen gezahlt wird. „Diese Zahlungen sind nicht als Einkommensersatz gedacht, sondern sollen immaterielle Schäden ausgleichen“, erklärt Karbe-Geßler. 

Auch Ersatzleistungen für Pflege durch Angehörige oder Schäden am Haushalt bleiben in der Regel steuerfrei. „Wichtig ist in diesen Fällen, dass keine entgangenen Einnahmen ersetzt werden, sondern ein tatsächlicher Schaden ausgeglichen wird“, so die Expertin.

© dpa-infocom, dpa:250812-930-904582/1


Von dpa
north