Die Auflagen nach dem Geflügelpest-Fall im Lehrberger Ortsteil Brünst gelten nur noch an diesem Dienstag, 28. Januar. Das hat das Landratsamt Ansbach auf FLZ-Anfrage mitgeteilt.
Bei allen Umgebungsuntersuchungen und Monitoringmaßnahmen wurde nach dem einen Fall von Geflügelpest (HPAI) kein weiteres Ausbruchsgeschehen entdeckt, informierte das Landratsamt. Die Allgemeinverfügung für die Restriktionszone – also den Umkreis von zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb – wird deshalb in der Nacht zum Mittwoch um Mitternacht aufgehoben. „Das bedeutet zum Beispiel, dass Legehennen in diesen Bereichen dann wieder raus dürfen“, erläutert das Landratsamt.
Nach dem Bekanntwerden des Vogelgrippe-Falles wurden am zweiten Weihnachtsfeiertag rund 17.000 Mastputen des betroffenen Betriebs getötet und fachgerecht unschädlich entsorgt. Das schreibt die bundesweit gültige Geflügelpest-Verordnung als Maßnahme vor.
Um eine Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern, wurden um den Ausbruchsbetrieb eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt. Für lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte galten in und aus diesen Gebieten Verbote sowie eine Aufstallpflicht für mindestens 30 Tage nach der Desinfektion des Ausbruchsbetriebes. Diese Frist endet am heutigen Dienstag um 24 Uhr. Noch Ende vergangener Woche hatte das Landratsamt keine genauen Angaben zum Ende der Maßnahmen machen wollen. Die Behörde wollte auf Nummer sicher gehen.
Die Geflügelpestgefahr selbst ist noch nicht überstanden, insbesondere in Norddeutschland werden ständig neue Infektionen von Wildgeflügel entdeckt, schreibt das Landratsamt. Auch im Nürnberger Tiergarten kam es zu mehreren Infektionsfällen bei Vögeln.
Alle Geflügelhalter sind aufgefordert, besonders vorsichtig zu sein. Dazu gehört unter anderem, das Futter so anzubieten, dass Wildvögel keinen Zugang haben.