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Veröffentlicht am 15.11.2023 05:50

Genossenschaftsbeteiligung: Achten Sie auf diese Warnzeichen

Wohnungsbaugenossenschaften genießen einen guten Ruf. Wer aus ideeller Überzeugung investieren möchte, sollte bei der Auswahl genau hinsehen. (Foto: Uwe Anspach/dpa-tmn)
Wohnungsbaugenossenschaften genießen einen guten Ruf. Wer aus ideeller Überzeugung investieren möchte, sollte bei der Auswahl genau hinsehen. (Foto: Uwe Anspach/dpa-tmn)
Wohnungsbaugenossenschaften genießen einen guten Ruf. Wer aus ideeller Überzeugung investieren möchte, sollte bei der Auswahl genau hinsehen. (Foto: Uwe Anspach/dpa-tmn)

Sich an einer Genossenschaft beteiligen - das lohnt sich laut der Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 12/2023) zumindest aus finanzieller Sicht nicht. Wer aber aus ideeller Überzeugung investieren möchte, sollte bei der Auswahl genau hinsehen. Denn unter vielen seriösen Genossenschaften tummelten sich auch schwarze Schafe, so die Tester.

Fällt ein solcher Zusammenschluss negativ auf - etwa wegen seiner Vertriebsmethoden oder unvorteilhafter Regelungen für Verbraucherinnen und Verbraucher -, wird er auf der Warnliste Geldanlage der Tester gelistet. Die Liste ist online kostenfrei einsehbar.

Zusätzlich gibt „Finanztest“ Interessierten Hinweise an die Hand, bei welchen Warnzeichen die Alarmglocken schrillen sollten. Je mehr der folgenden Punkte erfüllt sind, desto mehr Abstand sollten Sie von einer Mitgliedschaft nehmen:

  • Die Genossenschaft wirbt Mitglieder mit dem Hinweis auf hohe Renditen, verschweigt aber die Risiken.
  • Callcenter oder externe Vertriebe werben aggressiv um Mitgliedschaften.
  • Zwischen der Führungsriege der Genossenschaft und dem Vertrieb oder den Geschäftspartnern der Genossenschaft gibt es verwandtschaftliche, personelle oder wirtschaftliche Verflechtungen.
  • Die Jahresabschlüsse sind verspätet. Diese müssen spätestens sechs Monate nach Geschäftsjahresende auf der Generalversammlung festgestellt und anschließend veröffentlicht werden.
  • Investitionen werden in Hotels, Einkaufszentren oder Immobilienfonds getätigt statt in Immobilien, in denen Mitglieder wohnen können.
  • Der Förderzweck ist nicht eindeutig beschrieben.
  • Neue Mitglieder werden ganz ohne oder zumindest ohne volles Stimmrecht aufgenommen.

© dpa-infocom, dpa:231114-99-943610/6


Von dpa
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