Das Veterinäramt am Landratsamt Ansbach hat den Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut (Bösartige Faulbrut) amtlich festgestellt. Der Erreger der Bienenseuche wurde in einem Bienenvolk eines Imkers aus dem Rothenburger Stadtteil Vorbach nachgewiesen.
Die Amerikanische Faulbrut ist laut einer Pressemitteilung des Landratsamtes eine weit verbreitete, hochansteckende, bakterielle Infektionskrankheit, die dazu führt, dass die Brutlarven der Bienen absterben. Meist läuft eine Infektion im Verborgenen ab und führt zu keinen offensichtlichen Schäden im Bienenvolk.
Menschen können sich mit dem Erreger – auch bei Verzehr von Honig aus betroffenen Bienenvölkern – nicht infizieren. Allerdings ist der Keim sehr widerstandsfähig und kann in alten Gerätschaften ohne Desinfektionsmaßnahmen jahrelang überdauern. Mit Importhonig aus Osteuropa und Drittländern, etwa Mexiko oder China, werden die Sporen des Faulbruterregers laut der Mitteilung quasi als „blinder Passagier“ immer wieder nach Deutschland eingeschleppt. Ungefähr die Hälfte des in Deutschland verbrauchten Honigs ist Importhonig.
„Nicht völlig entleerte Honiggläser in Altglascontainern können deshalb für die heimische Biene eine tödliche Seuchengefahr beherbergen“, erklärt Dr. Ralf Zechmeister, Leiter des Veterinäramtes am Landratsamt Ansbach.
Um eine Übertragung möglichst auszuschließen, sollten Honiggläser und sonstige Behältnisse, die mit Honig in Berührung gekommen sind (zum Beispiel Einmalportionen), stets nur gut gespült oder gut verpackt entsorgt werden. Wespen- oder Insektenfallen, in denen Honig als Lockmittel verwendet wird, stellen ebenfalls eine große Infektionsgefahr dar. In dem aktuellen Fall wurde das erkrankte Volk getötet. Bei den Umgebungsuntersuchungen im Umkreis von einem Kilometer ist bislang kein weiterer Bienenstand eines anderen Imkers klinisch auffällig geworden.
Es wurde ein Sperrgebiet ausgerufen (ein Kilometer um den Ausbruchsstand). Aus diesem dürfen Bienen nicht entfernt oder herausgebracht werden. Tote Bienen und erregerhaltige Gerätschaften, zum Beispiel Bienenkästen, müssen im Sperrgebiet bleiben und beseitigt werden. Wanderimker dürfen das Gebiet nicht mit ihren Bienen aufsuchen.
Bei lediglich gering infizierten Völkern ist für die Bekämpfung der Faulbrut das Kunstschwarmverfahren die Methode der Wahl. Bei diesem werden die geschlüpften, ausgewachsenen Bienen mit ihrer Königin aus dem infizierten Kasten entfernt, machen eine „Fastenkur“ und werden in einen sauberen Bienenkasten umgesiedelt. Die infizierten Larven bleiben zurück und werden beseitigt.
Diese Methode funktioniert jedoch nur in der reproduktiven Zeit des Jahres, wenn die Königin in der neuen Unterkunft sofort wieder neue Eier ablegen kann. Dies ist im Spätherbst und Winter nicht mehr der Fall. Aufhebungsmaßnahmen werden deshalb erst ab dem nächsten Frühjahr möglich sein.