Die Situation im vergangenen Herbst war alles andere als angenehm: Inflation, Energiekrise, die Furcht vor einem strengen Winter. Die Tierhalter traf es zusätzlich, denn am 22. November 2022 trat die neue Gebührenordnung der Tierärzte (GOT) in Kraft.
Die Bundestierärztekammer hatte darin die Kosten für die Behandlungen ordentlich erhöht, manch einem Tierhalter wurde flau im Magen. Ein Beispiel: Für eine allgemeine Untersuchung von Hunden oder Katzen sind seitdem 23,62 Euro (einfacher Satz) fällig. Vorher mussten Halter 13,47 Euro für die Untersuchung ihres Hundes zahlen und 8,98 Euro für ihre Katze. Die Tierheime schlugen Alarm, sie befürchteten, dass deutlich mehr Tiere abgegeben oder gar ausgesetzt würden.
Ein halbes Jahr später sind die Tierheime tatsächlich voll, allerdings aus verschiedenen Gründen. Ob die neue GOT hierbei eine Rolle gespielt hat, ist unklar. „Der wahre Grund für die Abgabe eines Tieres ist in vielen Fällen nicht bekannt“, sagt Hester Pommerening vom Deutschen Tierschutzbund in Bonn. Bei ausgesetzten Tieren würden aber häufig schwere Krankheiten wie Tumore diagnostiziert.
Der Verdacht liege nahe, dass die Halter die Behandlungskosten nicht tragen wollten oder könnten. Dass alte und kranke Tiere abgegeben oder ausgesetzt werden, ist schon vor den Preiserhöhungen keine Seltenheit gewesen. Neu ist allerdings: Der Tierschutzbund registriert nun vermehrt Anfragen von Tierhaltern, die um finanzielle Hilfe bei der Begleichung von Tierarztrechnungen bitten.
Die Bundestierärztekammer sieht bei dem Thema GOT ein nachlassendes Interesse seitens der Tierhalter. Nur noch selten bekäme sie Beschwerden, dass eine Rechnung zu hoch sei, sagt eine Sprecherin.
Das ist auch der Eindruck von Heiko Färber, Geschäftsführer des Bundesverbands Praktizierender Tierärzte in Frankfurt. Bei den Kleintieren habe es anfangs weniger Zulauf in den Praxen gegeben, erklärt er. „Das hat sich mittlerweile komplett gelegt, es läuft wieder normal.“ Die Erhöhung der Gebühren sei notwendig gewesen, um die tierärztliche Versorgung aufrechtzuerhalten. So bringe jetzt auch der Notdienst mehr Geld ein, sodass wieder mehr Angestellte in diesem Bereich arbeiten wollten.
„Das ist eine gute Nachricht, denn viele Praxen hatten wegen Personalmangels keinen Notdienst mehr anbieten können“, so Färber. Laut den Zahlen der Bundestierärztekammer sinkt die Zahl der Kliniken, die rund um die Uhr erreichbar sind, seit über vier Jahren. In einigen Regionen Deutschlands müssen die Tierbesitzer mit einem Notfall daher lange fahren.
Laut Färber haben einige Tierhalter auf die GOT-Erhöhung reagiert, indem sie ihr Tier krankenversichert haben. Eine Umfrage unter Tierärzten habe ergeben, dass die Zahl der versicherten Patienten von etwa 10 auf 20 Prozent gestiegen sei. Allerdings haben viele Versicherungen parallel zur GOT-Erhöhung auch ihre Beiträge angehoben, zudem werden häufig nicht die Kosten für alle Behandlungen übernommen.
Auf jeden Fall sollten die Tierhalter vor Vertragsabschluss das Kleingedruckte sorgfältig lesen. Zum Beispiel zahlen einige Versicherungen nur bis zum zweifachen Satz der Gebührenordnung, andere übernehmen 80 Prozent der Gesamtrechnung, schließen bestimmte Krankheiten aus oder legen Selbstbeteiligungen fest. Impfungen oder Wurmkuren werden oft nicht erstattet. Auch variieren die Versicherungsprämien, ausschlaggebend bei Hunden sind etwa ihre Rasse und das Alter.
Die Verbraucherzentrale in Berlin sieht Krankenversicherungen für Tiere kritisch. Diese lohnten sich nur selten, teilt die Organisation mit und rät, wegen der enormen Unterschiede auf jeden Fall die jeweiligen Preise und die von der Versicherung übernommenen Behandlungen miteinander zu vergleichen. Und sie rät den Tierhaltern eher zu einer reinen Operationsversicherung. Diese übernähmen zwar nur bei Operationen die Kosten, seien dafür aber auch deutlich günstiger als Krankenversicherungen.
Noch nicht gelegt hat sich die Aufregung über die neue GOT bei den Pferdehaltern, denn sie sind von der sogenannten Hausbesuchsgebühr betroffen. Zusätzlich zu den Behandlungs- und den Fahrtkosten müssen sie diese Gebühr zahlen, die netto mindestens 34,50 Euro und höchstens 103,50 Euro beträgt.
Die Gebühr wird pro Tier fällig; impft also ein Veterinär zum Beispiel in einem Stall zehn Pferde, verlangt er für jedes einzelne die Hausbesuchsgebühr. Pferdesportverbände kritisieren dies heftig und monieren, sie seien bei der Ausarbeitung der Reform nicht gehört worden. „Wir fordern die Rücknahme der Hausbesuchsgebühr für die Pferdefahrpraxis“, sagt Soenke Lauterbach von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung FN in Warendorf.
Tatsächlich ist in dieser Angelegenheit das letzte Wort noch nicht gesprochen. „Die Überprüfung der Hausbesuchsgebühr ist derzeit noch nicht abgeschlossen“, wie eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums in Berlin mitteilt.
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