Wie geht es nach dem Schulabschluss weiter? Für junge Erwachsene beginnt jetzt ein aufregender Lebensabschnitt mit zahlreichen Möglichkeiten. Doch egal, ob eine Ausbildung, ein Studium oder ein Freiwilligendienst folgen: Auf das Kindergeld müssen Schulabsolventen in der Regel nicht verzichten - sofern sie einige Dinge beachten.
Kindergeld erhalten Anspruchsberechtigte grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag. Danach muss es neu beantragt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Leistung dann bis zum 25. Geburtstag weiterfließen. Allerdings nur dann, wenn Antragsteller einen der folgenden Punkte nachweisen können:
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