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Veröffentlicht am 25.01.2026 12:55

Leserbriefe im Wahlkampf: Die FLZ setzt auf Transparenz und Sachlichkeit

Die heiße Zeit des Kommunalwahlkampfes ist auch die Zeit des intensiven Austauschs von Meinungen. Erfahrungsgemäß erreichen die Redaktion zu dieser Zeit besonders viele Leserbriefe. Eine Frage, die aktuell immer wieder gestellt wird: Wie geht die FLZ in den kommenden Wochen mit Leserbriefen um?

Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, das gerade wir als Lokalzeitung hoch achten. Sie ist das Fundament unserer Demokratie, so lange die Debatte sachlich und argumentativ geführt wird. Auch in Wahlkampfzeiten gelten dafür aber natürlich Vorgaben, was noch unter Meinungsfreiheit fällt und was nicht mehr.

Inhaltliche und formale Ansprüche an die Leserbriefe

Diese sind die Gleichen wie das ganze Jahr hindurch. Wir achten vor einer Veröffentlichung insbesondere darauf, ob der Leserbrief sich tatsächlich auf einen Artikel in der FLZ bezieht. Ob falsche oder nicht nachprüfbare Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden. Ob jemand verunglimpft oder beleidigt wird. Hinzu kommen formale Aspekte wie die maximale Länge von 1155 Zeichen inklusive Leerzeichen und dass der Brief innerhalb einer Woche nach Erscheinen des Artikel, auf den er sich bezieht, bei der FLZ eingereicht wird.

Auf diese Kriterien hin überprüfen wir, ob einer Veröffentlichung etwas im Wege steht. Sollte das der Fall sein, weisen wir den Autoren oder die Autorin darauf hin. Bekommen wir eine überarbeitete Fassung, beginnt der Prozess von vorn. Dabei achtet die FLZ streng auf ein Vier-Augen-Prinzip.

Am Wahlabend laufen in der FLZ-Zentrale in Ansbach die Fäden für die Online-Berichterstattung zusammen. (Foto: Johannes Hirschlach)

Ausnahmezustand zur Kommunalwahl 2026: So läuft der Wahlabend in der FLZ-Redaktion

Am Abend des 8. März sind fast alle Redaktionsmitglieder für die FLZ auf den Beinen. Für Zeitung und Website müssen binnen Stunden über 100 Artikel entstehen.

Das sind die Regeln für Zuschriften zur Wahl

Wie ist das nun in der Zeit vor der Kommunalwahl? Die genannte Vorgehensweise gilt auch in den Wochen bis zum 8. März. Ab sofort prüfen wir zusätzlich, ob der oder die Unterzeichnende für eine Partei oder Wählergruppe kandidiert und vermerken das gegebenenfalls unter dem Leserbrief. So sollen die Leserinnen und Leser gleich erkennen können, ob eine gewisse Äußerung aus einem bestimmten Lager kommt und dem Eigeninteresse im Wahlkampf dient.

Die FLZ wird bis zum Donnerstag, 5. März, Leserbriefe zur Kommunalwahl abdrucken. Mit dieser Frist soll der Gegenseite die Chance gegeben werden, noch auf einen Leserbrief reagieren zu können. Das heißt: Am Freitag und Samstag vor der Wahl veröffentlichen wir nur noch Leserbriefe, die auf vorherige Leserbriefe reagieren. Voraussetzung für die Veröffentlichung ist immer, dass der Leserbrief die genannten Vorgaben erfüllt.

Diese Regelung gilt ausschließlich für die Wahl-Leserbriefe. Alle anderen Themen können natürlich – unter Einhaltung der geltenden Regeln – jederzeit kommentiert werden.

Netiquette in Facebook beachten

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auf der Facebook-Seite der FLZ, die dort veröffentlichten Themen zu kommentieren. Hier gelten etwas andere Spielregeln, weil jederzeit eine direkte Antwort möglich ist. Aber natürlich achtet die Redaktion auch hier auf die Einhaltung der Umgangsformen. Beleidigungen oder Drohungen entfernen wir umgehend und schalten beim Überschreiten von Grenzen auch die Strafermittlungsbehörden ein. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.

Um bei Wahlwerbung – das Bild zeigt in Ansbach Plakate zur Bundestagswahl 2021 – für mehr Transparenz zu sorgen, hat die EU eine eigene Verordnung erlassen. Wählerinnen und Wähler sollen erkennen können, wer für die Werbung bezahlt hat.  (Archivbild: Jim Albright)

Neue Transparenz-Regel für politische Werbung: EU-Verordnung gilt zur Kommunalwahl

Bürgerinnen und Bürger sollen so mehr Hintergrundinformationen für ihre Entscheidung bekommen. Die praktische Umsetzung ist aber aufwendig und umständlich.
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