Sie ist bereits seit Oktober in Kraft. Doch erst jetzt während des Kommunalwahlkampfs wird so richtig klar, was sie für die Praxis bedeutet: die EU-Verordnung 2024/900 über die Transparenz politischer Werbung. Jede Anzeige muss Hintergrundinformationen mitliefern, zum Beispiel, wer sie bezahlt hat. Ausnahmen gibt es keine.
Die EU-Richtlinie verlangt, dass entsprechende Anzeigen jetzt eindeutig als politisch markiert werden. Außerdem muss in jeder einzelnen Anzeige belegt werden, wer wie viel dafür bezahlt hat, mit welcher Wahl oder mit welchem Referendum sie in Zusammenhang steht und ob Targeting eingesetzt wurde, also die gezielte Ansprache einer spezifischen Zielgruppe mit maßgeschneiderten Werbebotschaften.
Die Richtlinie regelt auch, dass personenbezogene Daten beim Targeting für politische Werbung nur verwendet werden dürfen, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung ausdrücklich und gesondert erteilt hat. Zusätzliche Informationen für das Verständnis des größeren Zusammenhangs der politischen Anzeige wie zu den Gesamtbeträgen oder deren Herkunft müssen ebenfalls in jede politische Anzeige aufgenommen oder leicht abgerufen werden können.
Die Verordnung umfasst 44 Seiten. Sie soll unter anderem verhindern, dass Einfluss auf Wahlen in Europa genommen wird – beispielsweise durch Drittstaaten. Sie schütze sowohl die Meinungsfreiheit als auch die Informationsfreiheit, hieß es aus Brüssel, als sie im vergangenen Jahr in Kraft trat. Sie gilt auf EU-, nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Der eigentliche Inhalt der politischen Anzeige wird davon allerdings nicht berührt.
Ein deutsches Gesetz, das die Richtlinie in nationales Recht umsetzt, fehlt noch. Bisher liegt nur ein Entwurf vor. Dennoch ist die EU-Regelung bindend. Es heißt darin wörtlich: „Die Mitgliedstaaten sollten von den Bestimmungen dieser Verordnung abweichende innerstaatliche Rechtsvorschriften über die Transparenz politischer Werbung weder aufrechterhalten noch einführen.” Eine vollständige Harmonisierung der Transparenz- und Sorgfaltspflichten für politische Anzeigen steigere die Rechtssicherheit.
Werden die Vorschriften nicht eingehalten, werden nicht nur diejenigen bestraft, von denen die Werbung stammt. Die Sanktionen treffen auch die Dienstleister, von denen die Werbung verbreitet wird – also etwa Medienhäuser, Verlage, Betreiber von Internet-Plattformen oder Herausgeber von Infoblättern.
In der Verordnung heißt es: „Die vorgesehenen Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Bei der Festlegung der Sanktionen müssen die Mitgliedstaaten die Vorschriften über die Pressefreiheit und die Freiheit der Meinungsäußerung in anderen Medien sowie die für den Journalistenberuf geltenden Vorschriften oder Regeln berücksichtigen.” Der aktuelle Entwurf für ein deutsches Gesetz sieht vor, dass bei fahrlässigen oder vorsätzlichen Zuwiderhandlungen Geldbußen verhängt werden sollen. Die Höchstsumme beträgt dabei je nach Fall bis zu 30.000 Euro, bei schweren Verstößen bis zu 300.000 Euro.
Die FLZ nimmt die neuen Regeln entsprechend ernst und hat sich im Vorfeld des Wahlkampfs viele Gedanken gemacht, wie sie in der Praxis umgesetzt werden können. Jeder Auftraggeber einer politischen Anzeige muss einen ausführlichen Fragebogen ausfüllen, in dem die von der EU geforderten Informationen enthalten sind. Der Aufwand dafür lässt sich nicht vermeiden, denn Ausnahmen sieht die Regelung nicht vor. Über einen Link in der Anzeige können die Leserinnen und Leser diese weiterführenden Informationen jederzeit abrufen.