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Veröffentlicht am 01.03.2023 16:36

Rampe vor Haustür wirklich rollstuhlgerecht planen

Barrierefreiheit gewährt auch Menschen, die auf Rollstuhl und Gehhilfe angewiesen sind, ein sicheres Ankommen am Ziel. Erforderliche Rampen dürfen dabei aber nicht zu steil sein. (Foto: Fredrik von Erichsen/dpa/dpa-tmn)
Barrierefreiheit gewährt auch Menschen, die auf Rollstuhl und Gehhilfe angewiesen sind, ein sicheres Ankommen am Ziel. Erforderliche Rampen dürfen dabei aber nicht zu steil sein. (Foto: Fredrik von Erichsen/dpa/dpa-tmn)
Barrierefreiheit gewährt auch Menschen, die auf Rollstuhl und Gehhilfe angewiesen sind, ein sicheres Ankommen am Ziel. Erforderliche Rampen dürfen dabei aber nicht zu steil sein. (Foto: Fredrik von Erichsen/dpa/dpa-tmn)

Gut gemeint, schlecht gemacht: Wer sein Haus barrierefrei gestalten möchte, sollte auch die Details im Blick behalten. Etwa in der Frage, ob eine Rampe oder ein stufenloser Zugangsweg auch flach genug ist, damit Menschen mit Gehproblemen, mit Rollstuhl und Gehhilfe gut hochkommen.

Die Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen in Rheinland-Pfalz empfiehlt eine Neigung von maximal sechs Prozent. Geht es nicht ohne Stufen, sollten diese keine Überstände oder Untertritte haben. Zusätzliche Sicherheit beim Gehen bietet ein beidseitiger Handlauf in einer Höhe von 85 Zentimetern. Sehbeeinträchtigten Menschen helfen Stufenkanten, die über die gesamte Trittbreite eine auffällige, kontrastierende Markierung haben.

Und auf dem Weg zur Haustür sollte ein rutschfreier Bodenbelag liegen, ohne Unebenheiten und ohne hervorstehende Kanten. Und vor allem: ohne Fußabtreter als Schmutzfang. Laut der Landesberatungsstelle sind Kokos- oder Bürstenmatten nicht sicher begehbar und für Menschen im Rollstuhl oder mit Rollator schwer zu befahren.

© dpa-infocom, dpa:230301-99-789654/2


Von dpa
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