Wer Gemüse, Brötchen, Fertiggerichte und Co. als Tiefkühlkost online bestellt, spart sich nicht nur Zeit und Einkaufsstress. Damit trotz der Hitze alles frisch zu Hause ankommt, geben die Ernährungsexperten der Verbraucherzentrale Sachsen Tipps zur Bestellung und Lieferung.
Von der Produktion bis zum Verkauf an den Kunden muss Tiefgekühltes durchgängig bei mindestens –18 Grad gelagert werden - so sehen es die Lebensmittelbestimmungen vor. Lediglich beim Versand sind kurzfristige Abweichungen erlaubt - und zwar von bis zu +3 Grad.
Doch auch beim Online-Kauf gilt: Die Tiefkühlkette darf bis zur Haustür nicht unterbrochen werden. Bei der Übergabe muss die Ware zwischen –18 und maximal –15 Grad kalt sein. „Online-Shops unterliegen denselben Hygienestandards wie der Supermarkt um die Ecke“, sagt Birgit Brendel, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale.
Und wenn die Ware bei der Lieferung an der Haustür angetaut ist? „Dann gilt das als Sachmangel“, sagt Beate Saupe, Juristin der Verbraucherzentrale. In so einem Fall kann man eine neue Lieferung verlangen. „Ist das nicht möglich oder zu umständlich, dürfen Sie ihr Geld zurückfordern oder einen Preisnachlass verlangen“, so Saupe. Wurde verdorbene Ware sogar verzehrt, kommt möglicherweise laut der Juristin sogar Schadenersatz infrage.
Damit Tiefkühlprodukte sicher und einwandfrei ankommen, sollte man schon im Vorfeld der Bestellung und Lieferung ein paar Punkte beachten, um Risiken zu minimieren. Die Verbraucherschützer raten:
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