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Veröffentlicht am 23.01.2025 09:00

Vergewaltiger muss im Bezirksklinikum Ansbach bleiben

War die Nase schon vorher gebrochen? Und die Vergewaltigung, war die keine „richtige“? Vor der Großen Strafkammer am Landgericht Ansbach musste sich ein 46-Jähriger für beides verantworten. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Außerdem bleibt er auf Zeit in der Forensik.

„War die Nase wirklich geschwollen?“, fragt der Angeklagte seine Bekannte Marianne P. (Name geändert) skeptisch. Im April vergangenen Jahres soll er seiner Mitpatientin am Bezirksklinikum Ansbach mehrfach auf die Nase geschlagen haben, so dass sie am Ende gebrochen war.

Sowohl der 46-Jährige als auch sein Opfer waren damals in einer sogenannten „beschützenden Betreuungseinrichtung“ des Bezirksklinikums untergebracht. Die Mitarbeitenden sind hier gehalten, den Patienten „Freiheiten zu ermöglichen“, auch Ausgänge können genehmigt werden, erklärt Dr. Martina Weig, Leiterin der Forensik am Bezirksklinikum Ansbach. Im Prozess vor dem Landgericht ist sie als Gutachterin geladen. Zu den „Freiheiten“ gehört auch, dass sich Bewohner innerhalb der Einrichtung frei bewegen können. Im April 2024 soll sich der Angeklagte mit Marianne P. in deren Zimmer getroffen haben. Sie saßen am Tisch zusammen. Plötzlich soll der 46-Jährige aufgesprungen sein: „Aus dem Nichts hat er mir bis zu 20 Mal auf die Nase gedroschen“, erzählt die Zeugin der Großen Strafkammer. Die Nase ist bis heute nicht richtig zusammengewachsen und schmerzt. Damit sie richtig heilt, muss sie noch einmal gebrochen werden, sagt Marianne P.

Zu viele Reisetabletten

Doch die Frau ist nicht nachtragend. „Wir sind weiter befreundet.“ Den Ausraster des Angeklagten führt sie darauf zurück, „dass er viele Reisetabletten genommen hat“. Diese würden in der Apotheke der Einrichtung ohne Rezept an die Patienten ausgegeben.

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Der Angeklagte ist der Ansicht, dass ihre Nase bereits vor dem gemeinsamen Aufenthalt im Zimmer gebrochen war. Auch dass er einen Monat später eine 21-jährige Mitpatientin vergewaltigt haben soll, sieht er nicht wirklich ein. Nachdem sie im Raucherraum der Betreuungseinrichtung gemeinsam Cannabis konsumiert hatten, soll der 46-Jährige die benommene Frau in sein Zimmer geführt und vergewaltigt haben. „Es war keine gewollte Vergewaltigung“, hatte der Mann sich beim vorangegangenen Prozesstermin geäußert.

Ärztliche Begutachtung abgelehnt

„Es ist möglich, dass er aufgrund seiner Krankheit nicht in der Lage war, den Anreizen zur Tat zu widerstehen“, teilt Gutachterin Dr. Martina Weig ihre Einschätzung mit. Sie beruht auf dem Studium der Krankenakten, der Angeklagte lehnt eine ärztliche Begutachtung ab. „Er sagt, er habe eine leichte Depression“, so Weig. Er fühle sich arbeitsfähig und meint, er könne in eine eigene Wohnung ziehen. Von den Ärzten diagnostiziert wurde bei ihm eine schizophrene Psychose. Erste Symptome hätten sich bereits Anfang der 2000er Jahre gezeigt: Kurz nach dem Abitur musste der Mann seine Ausbildung abbrechen. Seit 2015 war er immer wieder in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht. Die offene Wohnform im Bezirksklinikum, in der er vergangenes Jahr lebte, sei nicht das Richtige gewesen.

Da er Zugriff zu Medikamenten und beim Ausgang auch zu Alkohol hatte, „war er zu keinem Zeitpunkt stabil“, so die Klinikärztin. Sie hält es für möglich, dass er, als er im Mai 2024 auf Marianne P. einschlug, wegen einer Überdosis Reisetabletten unzurechnungsfähig war. Seit den Ereignissen im vergangenen Jahr ist der Angeklagte in der Forensik, dem Krankenhaus für psychisch kranke Straftäter, untergebracht. Ausgang gibt es nicht, auch keinen Zugang zu Drogen und anderen Substanzen. Wenn er hier konsequent eingestellt wird, „kann es sein, dass sich sein Zustand in ein bis zwei Jahren bessert“, prognostiziert Martina Weig.

Unterbringung im geschlossenen Vollzug

„Ich fühle mich nicht so schuldig, als dass ich eingesperrt werden müsste“, sind die abschließenden Worte des Angeklagten im Prozess.

Staatsanwältin Christine Hönsch sieht es anders, sie fordert für die Vergewaltigung eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten sowie eine Unterbringung in der Forensik. Beim Nasenbruch ist sie der Ansicht, dass er wegen der Tabletten schuldunfähig ist. Christoph Schmitt, der Anwalt des Angeklagten, folgt ihr hier. Für die Vergewaltigung beantragt er vier Jahre Haft und Unterbringung in der Forensik.

„Wir sind überzeugt, dass Sie die Faustschläge ausgeteilt haben“, sagt Richter Matthias Held. Doch auch die Große Strafkammer ist der Ansicht, dass er nicht steuerungsfähig war – und deshalb dafür nicht bestraft werden kann. Für die Vergewaltigung sieht das Gericht fünf Jahre als angemessen an. Danach folgt die Unterbringung im geschlossenen Maßregelvollzug. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Dass er seine Bekannte mit der Faust geschlagen haben soll, daran will sich der Angeklagte nicht mehr erinnern. (Symbolbild: Anna Beigel)
Dass er seine Bekannte mit der Faust geschlagen haben soll, daran will sich der Angeklagte nicht mehr erinnern. (Symbolbild: Anna Beigel)
Dass er seine Bekannte mit der Faust geschlagen haben soll, daran will sich der Angeklagte nicht mehr erinnern. (Symbolbild: Anna Beigel)
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