Olena Pavlova ist Hausärztin. Diesen Beruf hat die 37-Jährige bereits in Charkiw in der Ukraine ausgeübt – bevor sie vor dem Krieg fliehen musste. Seit März 2022 lebt sie mit ihrem Mann und ihren Kindern in Segringen bei Dinkelsbühl. Und sie will wieder als Medizinerin arbeiten. Aber die Bürokratie legt ihr Steine in den Weg.
In der Ukraine hat Pavlova als Allgemeinärztin in einer Poliklinik gearbeitet. „Das ist wie ein MVZ hier in Deutschland”, erklärt sie in nahezu perfektem Deutsch. Aber jetzt ist sie hier. Was fehlt, ist die Approbation, also die Zulassung, den Beruf auch hier praktizieren zu dürfen.
Bei einem Netzwerktreffen der Gesundheitsregion plus hat sie dann vor ein paar Jahren Dr. Klaus Wittich getroffen. Der 59-Jährige hat eine Hausarztpraxis in Herrieden. Er bot seiner ukrainischen Kollegin eine Hospitation an. Denn: Er durfte sie nicht beschäftigen, sie auch keinerlei praktische Tätigkeiten ausüben lassen. Und das, obwohl Pavlova ausgebildete Ärztin ist. Über diesen Fall hatte die FLZ bereits 2024 berichtet. Mittlerweile gibt es Neuigkeiten.
Die Ukrainerin nutzte die Zeit in Wittichs Praxis nämlich, um ihre Sprachkenntnisse zu verbessern. Später reichten Klaus Wittich und Olena Pavlova einen Antrag auf Berufserlaubnis ein. Und warteten. Mit „politischem Druck”, so Wittich, ging der Antrag schnell durch. „Ich habe E-Mails verfasst und an Politiker aus dem Landkreis Ansbach geschickt.” Mit Erfolg: Das Verfahren wurde beschleunigt. „Nach 14 Tagen war die Berufserlaubnis da”, sagt Wittich. Der Unterschied zur Approbation: Die Berufserlaubnis ist meist auf einen Zeitraum oder eine Tätigkeit begrenzt.
Seitdem arbeitet Olena Pavlova halbtags als Assistenzärztin in seiner Praxis. Dafür ist sie zwar dankbar, aber: „Ich würde gerne mehr machen”, sagt die 37-Jährige und lacht schüchtern. Und das würden auch die Patientinnen und Patienten in Wittichs Praxis sicherlich begrüßen. Pavlova „ist bei den Patienten sehr beliebt”, sagt er. Deshalb würde er seine ukrainische Kollegin gerne als zweite Ärztin anstellen. Vorstellen kann er sich auch, dass sie die Praxis später einmal übernimmt.
Denn der Ärztemangel ist auch in der Region ein Problem, das Klaus Wittich umtreibt. 2019 hatte er aufgehört, neue Patientinnen und Patienten aufzunehmen, es wurde einfach zu viel. Aber mittlerweile musste er das widerrufen. Denn eine andere Praxis im Ort hat geschlossen und „die Leute müssen ja versorgt werden”, sagt er.
Im April 2025 hat Olena Pavlova dann ihren Antrag zur Erteilung der Approbation eingereicht – und zwar bei der Regierung von Oberbayern. Denn die ist für ganz Bayern als zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe tätig. Fast ein Jahr später, im Februar 2026, meldete sich die Regierung von Oberbayern in einem Schreiben bei der ukrainischen Ärztin zurück.
Dort heißt es, dass bestimmte Unterlagen von Pavlova fehlen würden, unter anderem Nachweise über ihre Tätigkeit als Ärztin „in Form von ausführlichen Arbeits- und Weiterbildungszeugnissen aus allen Ländern, in denen Sie bisher Ihren Heilberuf ausgeübt haben”. Weiter wird sie von der Regierung darum gebeten, die Dokumente von der deutschen Botschaft oder einem Notar beglaubigen zu lassen. Fehlende Unterlagen sollen bis zum 19. Juni eingereicht werden. Die geforderten Formulare sind laut Klaus Wittich „unüblich, zumindest in der Ukraine”. Außerdem findet er: „Charkiw hat gerade andere Probleme.”
Auf Nachfrage der Redaktion, wie es für Olena Pavlova weitergehen kann, äußert sich die Regierung von Oberbayern nur sehr allgemein. So heißt es: „Die Voraussetzungen, die für die Erteilung einer Approbation erforderlich sind, und die dabei vorzulegenden Unterlagen und Nachweise sind gesetzlich festgelegt.” Aber: „Soweit die gesetzlichen Vorgaben mit Rücksicht auf besondere Umstände Erleichterungen zugunsten der Antragsteller vorsehen, schöpft die Regierung von Oberbayern diese Spielräume selbstverständlich aus.” So könnten bestimmte Dokumente zum Beispiel „durch eine entsprechende eidesstattliche Erklärung der Antragsteller” ersetzt werden, wenn der Herkunftsstaat diese nicht ausstellt.
Jetzt versucht Klaus Wittich zunächst einmal, seiner Kollegin ein Arbeitszeugnis für ihre Zeit in Herrieden zu erstellen und dieses nach München zu schicken. „Pikant ist aber: Sie darf mit der Berufserlaubnis keine Weiterbildung machen. Die Arbeit bei mir wird ihr nicht anerkannt.”
Warum ist das so? Die Bayerische Landesärztekammer teilt auf Nachfrage der Redaktion mit, dass sie sich „aus Datenschutzgründen” zum konkreten Fall zwar nicht äußern könne, beruft sich im Allgemeinen aber auf Rechtsquellen, zum Beispiel auf die Weiterbildungsordnung. Dort heißt es: „Mit der Weiterbildung kann erst nach Erteilung der Approbation als Arzt begonnen werden.” Bedeutet im konkreten Fall von Olena Pavlova: Die Arbeit, die sie aktuell bei Wittich ausübt, bringt ihr für die Approbation erstmal nichts. Weiter geht der Spießrutenlauf.
„Ja, es ist im Moment alles ein bisschen kompliziert”, sagt Olena Pavlova zur Situation. Trotzdem: Sie ist mittlerweile in der Region verwurzelt und will auch hier bleiben. „Ich fühle mich sehr wohl”, sagt sie, „die Patienten sind sehr nett”. Wie es mit ihrer Approbation weitergeht, steht noch in den Sternen. „Der Prozess ist anstrengend und manchmal auch demotivierend”, gibt die Ukrainerin zu. Für Klaus Wittichs Unterstützung ist sie deshalb sehr dankbar: „Ohne ihn würde ich das alles nicht schaffen.”