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Veröffentlicht am 23.09.2025 12:06

Zoll überprüft Hotels und Gaststätten: 25 Beanstandungen im Landkreis Ansbach

Der Zoll überprüfte Hotels und Gaststätten in Mittelfranken. (Symbolbild: Markus Scholz/dpa)
Der Zoll überprüfte Hotels und Gaststätten in Mittelfranken. (Symbolbild: Markus Scholz/dpa)
Der Zoll überprüfte Hotels und Gaststätten in Mittelfranken. (Symbolbild: Markus Scholz/dpa)

Bei Kontrollen von Hotels und Gaststätten in Mittelfranken sind etliche Unregelmäßigkeiten aufgeflogen. Zehn Objekte wurden im Landkreis Ansbach überprüft.

Der Zoll hat in ganz Deutschland Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt – und ist auch im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Nürnberg fündig geworden. Überprüft wurde am Freitag, 19. September, unter anderem, ob der Mindestlohn eingehalten oder jemand illegal beschäftigt wird und ob Sozialleistungen auch rechtmäßig bezogen werden, teilt das Zollamt in einem Schreiben mit. Geprüft wurde, auch wenn kein Verdacht vorlag.

Im Landkreis Ansbach seien 38 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus zehn Betrieben befragt worden. Dabei seien insgesamt 25 mögliche Verstöße aufgefallen, „denen muss man jetzt noch weiter nachgehen”, heißt es dazu aus dem Hauptzollamt. Genauere Informationen könnten aus Datenschutzgründen nicht preisgegeben werden. Ebenso stünden auch keine detaillierten Zahlen über die Kontrollen im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim zur Verfügung. „Geprüft wurde aber in allen mittelfränkischen Landkreisen”, heißt es.

Am 9. Juli durchsuchte der Zoll mehrere Objekte in der Region. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Ansbach die erste Anklage erhoben.  (Foto: NEWS5 / Markus Zahn)
Am 9. Juli durchsuchte der Zoll mehrere Objekte in der Region. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Ansbach die erste Anklage erhoben.  (Foto: NEWS5 / Markus Zahn)

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Fünf Strafverfahren eingeleitet

Im gesamten Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Nürnberg waren 62 Beschäftigte bis in die Nachtstunden im Einsatz und befragten 149 Personen aus 34 Betrieben zu ihren Arbeitsverhältnissen.

Bereits vor Ort leiteten die Zollbeamten fünf Strafverfahren ein, unter anderem wegen des Verdachts des Aufenthalts ohne Aufenthaltsgenehmigung beziehungsweise der Beihilfe dazu und des Missbrauchs von Ausweispapieren. Auch eine Reihe von Ordnungswidrigkeiten wurde geahndet.

Weitere Ermittlungen folgen

In elf Fällen hat der Zoll außerdem den Verdacht, dass der Mindestlohn von 12,82 Euro nicht bezahlt wurde. Bei zehn Fällen ergaben sich Hinweise auf das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und in acht Fällen auf Sozialleistungsmissbrauch.

Die geprüften Betriebe müssen nun mit Nachprüfungen durch den Zoll rechnen. Denn die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern müssen noch mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden, heißt es in der Pressemitteilung.

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