Amtsgericht Ansbach: Hat ein 37-Jähriger Geld von seinem Opa ergaunert? | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 14.04.2025 08:00

Amtsgericht Ansbach: Hat ein 37-Jähriger Geld von seinem Opa ergaunert?

Einem Enkel wird vorgeworfen, dass er seinen dementen Opa ausgetrickst und so über 5000 Euro ergaunert hat. (Symbolbild: Jim Albright)
Einem Enkel wird vorgeworfen, dass er seinen dementen Opa ausgetrickst und so über 5000 Euro ergaunert hat. (Symbolbild: Jim Albright)
Einem Enkel wird vorgeworfen, dass er seinen dementen Opa ausgetrickst und so über 5000 Euro ergaunert hat. (Symbolbild: Jim Albright)

Weil er Geld vom Konto seines dementen Opas auf sein eigenes geschafft haben soll, muss sich ein 37-Jähriger aus Rothenburg vor dem Ansbacher Amtsgericht verantworten. Es geht um 5300 Euro in drei Monaten und um die Frage, wer die Unterschriften auf 14 Überweisungsformularen gefälscht hat.

Kaum war das Geld da, hat er es abgehoben und ausgegeben. Hat damit Schulden bezahlt, Lebensmittel eingekauft und Spielautomaten gefüttert. Das gibt der 37-Jährige zum Prozessauftakt am Schöffengericht unumwunden zu. Allerdings: Dass er es war, der mit gefälschten Überweisungen für den Nachschub auf seinem Konto gesorgt hat, streitet er ab.

„Er hat das als eine Art Taschengeld von seinem Opa angesehen, weil der ihn öfter unterstützt hat“, sagt seine Verteidigerin Sabrina Schwarz. „Ich hab immer wieder Scheiß gemacht“, sagt der Angeklagte, der beim Opa aufgewachsen ist und auch als Erwachsener mit ihm zusammengewohnt hat. „Aber ich hab immer alles zugegeben, wenn ich was gemacht hab. Ich hab keinen einzigen dieser Überweisungsträger ausgefüllt.“

Nur die Tante hatte eine Vollmacht

Doch wer war es dann, der die 14 Formulare von Februar bis Mai 2023 beschrieben und bei der Bank abgegeben hat? Die Unterschriften lauten auf die Namen der Mutter und der Tante des Angeklagten. Wobei nur die Tante überhaupt eine Vollmacht hatte, Geldgeschäfte für den dementen Kontoinhaber zu tätigen. Doch die Bank hat sich ganz offenbar auch an der anderen Unterschrift nicht gestört.

Die Verwendungszwecke hätten ebenfalls auffallen können: Das Geld – in Portionen zwischen knapp 300 bis knapp 600 Euro – sollte demnach an Anwaltskanzleien, Telefongesellschaften oder Inkasso-Firmen gehen, die IBAN des Empfängerkontos gehörte aber immer zu dem des Enkels. Erst als das Konto des Opas geplündert war und wichtige Ausgaben wie die Miete nicht mehr beglichen werden konnten, wurden Tante und Bank stutzig. Der Enkel geriet in Verdacht und landete auf der Anklagebank.

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„Ich hätte meinen Opa klar fragen können, wofür das Geld ist“, sagt er. „Aber das habe ich halt nicht.“ Mittlerweile ist der demente Pflegebedürftige gestorben. Allerdings: Es gibt nichts, was den Enkel konkret mit den Formularen in Verbindung bringt. Keine Fingerabdrücke, keine Bilder einer Überwachungskamera, wie er sie am Schalter abgibt oder in den Briefkasten wirft.

Familienmitglieder werden vernommen

Die Ermittler fanden noch nicht einmal heraus, wie die Formulare überhaupt zur Bank gelangt sind. Was gegen den Angeklagten spricht: Er war damals ohne Einkommen und er ist mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Diebstahls, Betrugs, Raubs und Körperverletzung. Er kommt auf 17 Eintragungen im Bundeszentralregister.

Das Gericht vernimmt mehrere Familienangehörige als Zeugen. Sie alle wollen von Geldzuwendungen des Opas an den Enkel nichts gewusst haben. Sie alle sagen, dass der Opa nicht mehr in der Lage war, selbst Überweisungsformulare auszufüllen. Sie alle versichern, dass auch sie die Überweisungsträger nicht ausgefüllt haben. Sie alle sagen, dass sie die Taten dem Angeklagten zutrauen. Und immer wieder kommt die Frage: „Wer soll es denn sonst gewesen sein?“ Als Thorsten Kamberger, der Vorsitzenden Richter, zum Prozessende kommen will, stellt Verteidigerin Schwarz einen Antrag. Sie möchte, dass ein Schriftgutachter klärt, ob die Handschrift auf den Überweisungsträgern die des Angeklagten ist. Das Gericht gibt dem Antrag statt.

Um zu verhindern, dass der Angeklagte passende Schriftproben für den Gutachter anfertigen kann, werden alte Schriftstücke von ihm gebraucht. Er erinnert sich an Briefe, die er aus seinen Gefängnisaufenthalten an eine Bekannte geschickt hat. Die Polizei wird beauftragt, diese Briefe bei der Bekannten abzuholen. Wie lange es dauert, bis das Gutachten fertig ist, kann niemand abschätzen. Kommt es innerhalb der kommenden Wochen, wird der Prozess dann fortgesetzt. Dauert es länger, muss komplett neu verhandelt werden.


Gudrun Bayer
Gudrun Bayer
... ist seit Oktober 2020 bei der FLZ und hat hier als Chefredakteurin ihren Traumjob gefunden. Als Autorin tritt die frühere Sportredakteurin, Gerichtsreporterin und Magazinredakteurin nur noch selten in Erscheinung. Nach mehr als 40 Jahren im Journalismus werkelt sie im Hintergrund dafür, dass ihre Kolleginnen und Kollegen gute Rahmenbedingungen für die Berichterstattung haben. Und sie hat ein Herz für die Ausbildung.
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