Wehrlosen Mann beraubt und erpresst: Quartett in Ansbach auf Bewährung verurteilt | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 26.10.2025 07:00

Wehrlosen Mann beraubt und erpresst: Quartett in Ansbach auf Bewährung verurteilt

Vier Männer haben einen Mann mit Behinderung aus dem Landkreis Ansbach abgezogen. Sie schüchterten ihn ein, bis er ihnen seine Wertsachen aushändigte. Mit seiner Bankkarte bestellte der Haupttäter teure iPhones im Internet. Jetzt wurden die Angeklagten (alle Namen geändert) vor dem Amtsgericht zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Die Taten, an denen Tim T. (heute 25), Roman R. (38), Ludwig L. (45) und Anton A. (46) in unterschiedlichem Umfang beteiligt waren, spielten sich im Oktober und November 2023 ab. Laut Staatsanwaltschaft packte Tim T. den Geschädigten, einen Mann mittleren Alters, am Pullover, dann bildeten alle vier einen Kreis um den Wehrlosen und drohten ihm mit Gewalt. Schließlich übergab der Mann ihnen sein Smartphone und seinen Geldbeutel. Darin steckten neben 150 Euro unter anderem sein Schwerbehinderten- und der Personalausweis sowie zwei Bankkarten.

Hochwertige Waren im Internet bestellt

Tim T. und Roman R. beschlossen, mit den gestohlenen Bankkarten teure Waren im Internet zu ordern. Zunächst erstellte Tim T. mit den Personalien des Geschädigten mehrere Accounts und tätigte auf dessen Namen Bestellungen bei zwei Online-Anbietern. Es handelte sich um 19 iPhones und drei Apple Watches mit einem Gesamtwert von rund 24.000 Euro. Als Lieferadresse gab er die Anschrift von Roman R. an. Den großen Reibach machten die Täter nicht – denn die Unternehmen erkannten offenbar, dass dahinter ein Betrugsversuch steckte. Sämtliche Bestellungen wurden automatisch storniert.

Eine weitere Anklage aus dem April 2025 richtete sich ausschließlich gegen Ludwig L. Laut Staatsanwaltschaft hatte er einem anderen Mann, der ihm angeblich einen geringen Geldbetrag schuldete, eine Schreckschusswaffe mindestens dreimal an die Schläfe gehalten und gedroht: „Wenn du mir mein Geld nicht bis morgen gibst, schieße ich dich ab.” Anschließend habe er ihm die Munition im Magazin gezeigt und neben seinem Gegenüber auf den Boden geschossen. Zur Geldübergabe kam es nicht.

Im Prozess gaben sich die vier Angeklagten reumütig. Nachdem sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht auf einen Strafrahmen geeinigt hatten, räumten sie die Taten über ihre Verteidiger vollumfänglich ein und entschuldigten sich der Reihe nach persönlich bei dem Geschädigten. Tim T., der als Haupttäter gilt, überreichte ihm außerdem 500 Euro. Der Betrag übersteigt den Wert des gestohlenen Bargelds und ist Teil des Täter-Opfer-Ausgleichs.

Diverse Einträge im Bundeszentralregister

Der Blick ins Bundeszentralregister offenbarte eine erkleckliche Anzahl an Straftaten. Während Anton A. bisher ein unbescholtener Bürger war und Roman R. eine einzelne Geldstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bezahlen musste, gibt es für Tim T. immerhin drei Einträge, darunter wegen Datenveränderung und Geldfälschung mit Betrug. Den Rekord verzeichnet Ludwig L. mit 15 Vorstrafen von Diebstahl und Computerbetrug über Körperverletzung bis hin zur schweren räuberischen Erpressung.

Leitender Oberstaatsanwalt Friedrich Weitner beantragte für den Haupttäter Tim T. eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie eine Geldstrafe von 6000 Euro. Weitner bezeichnete seine Forderung als „Gnadenantrag” und machte deutlich: „Das kann man auch anders sehen. Aber man sollte ihm diese Chance geben, das Leben auf die Reihe zu kriegen.”

Geständnisse erleichterten den Prozess

Seine Forderungen für die restlichen Täter waren Bewährungsstrafen, die sich zwischen einem Jahr, sechs Monaten und acht Monaten bewegten, sowie Geldauflagen und Sozialstunden. Die Verteidiger Matthias Bolay und Philipp Hain sowie die Rechtsanwältinnen Franziska Meier und Sabrina Schwarz lagen mit ihren Forderungen mit dem Oberstaatsanwalt gleichauf oder knapp darunter.

Durch ihre Geständnisse und ihr Verhalten im Prozess hätten die Angeklagten dem Gericht eine umfangreiche Beweisaufnahme erspart, stellte Richter Armin Abendschein, Vorsitzender des Schöffengerichts, fest. Bei allen vieren sah das Gericht eine positive Sozialprognose gegeben, auch deshalb, weil fast alle berufstätig sind. Tim T. hat außerdem seit drei Jahren eine feste Partnerin.

Räuberische Erpressung und versuchter Computerbetrug

Das Schöffengericht sprach alle Angeklagten wegen räuberischer Erpressung schuldig, die beiden Jüngeren auch wegen des versuchten Computerbetrugs. Bei Ludwig L. kam die Nötigung mit der Schreckschusswaffe dazu. Durch ein paar blöde Zufälle hätte die Situation tödlich enden können, machte Abendschein deutlich. Die Bewährungsstrafen bewegen sich auf Beschluss des Gerichts zwischen einem Jahr, zehn Monaten und sechs Monaten. Zudem wurden Geldauflagen bis zu 5000 Euro verhängt, in einem Fall Sozialstunden.

Tim T. gab Abendschein noch mit auf den Weg: „Ich muss Ihnen sagen, dass dies das allerletzte Ende der Fahnenstange ist.” Noch im Gerichtssaal erklärten alle Parteien den Verzicht auf Rechtsmittel, damit ist das Urteil rechtskräftig.

Hochwertige iPhones wie diese wollte die Angeklagten mit einer gestohlenen Bankkarte im Internet kaufen. (Symbolbild: Andrea Walke)
Hochwertige iPhones wie diese wollte die Angeklagten mit einer gestohlenen Bankkarte im Internet kaufen. (Symbolbild: Andrea Walke)
Hochwertige iPhones wie diese wollte die Angeklagten mit einer gestohlenen Bankkarte im Internet kaufen. (Symbolbild: Andrea Walke)

Andrea Walke
Andrea Walke
... ist Redakteurin in der Lokalredaktion Ansbach und seit Dezember 2012 bei der FLZ. Sie fühlt sich in Rathäusern genauso wohl wie in Gerichtssälen und trifft am liebsten Menschen, die eine interessante Geschichte zu erzählen haben. Seit 2017 betreut sie redaktionell die Aktion "FLZ-Leser helfen".
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