Wie Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier von der Staatsanwaltschaft Ansbach in einer Pressemitteilung bekanntgibt, erhebt diese nun Anklage gegen den mutmaßlichen Messerstecher von Heilsbronn.
Dem 26 Jahre alten Mann wird versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen. Die Anklage wird zum Schwurgericht des Landgerichts Ansbach erhoben. Der Angeschuldigte soll am 6. Februar das ihm unbekannte männliche Tatopfer in Heilsbronn mit einem Messer in den Hals und Rücken gestochen haben. Das Ziel: den 40-Jährigen zu töten. Zu dieser Auffassung kam die Staatsanwaltschaft Ansbach in enger Koordination mit der Sonderkommission Gundekar bei der Kriminalpolizei Ansbach.
Nach dem Angriff hätten der Angeschuldigte und sein bislang flüchtiger Mittäter den Tatort verlassen und seien von bislang unbekannten Helfern mit einem Auto nach Frankreich gebracht worden, heißt es. Das Tatopfer erlitt lebensgefährliche Stichwunden sowie eine weitere Abwehrverletzung am Oberarm, überlebte den Angriff jedoch.
Es besteht laut Staatsanwaltschaft der Verdacht, dass der Angeschuldigte und sein Mittäter „für die Ausführung des Mordauftrags einen Tatlohn von ihrem Auftraggeber in Aussicht gestellt bekommen hatten” und der 40-Jährige in der Situation mit keinem Angriff rechnete.
Wegen dieser beiden Punkte liegen für die Staatsanwaltschaft die Mordmerkmale der Habgier und der Heimtücke vor, weshalb wegen versuchten Mordes angeklagt wird.
Der 26-Jährige befindet sich seit seiner Auslieferung aus Großbritannien am 19. März in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hat zum Nachweis der Tat des „weitgehend geständigen Angeschuldigten” und ihrer Folgen sowie zur Überprüfung 40 Zeugen und sechs Sachverständige benannt.