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Veröffentlicht am 18.04.2025 07:04

Bäckereien, Blumenläden, Automaten: Welche Geschäfte dürfen an Ostern öffnen?

An Ostern noch schnell Blumen für Oma kaufen? Mehl für den Osterzopf abstauben? Oder einfach frischen Kuchen beim Bäcker um die Ecke holen? Wer an Feiertagen einkaufen möchte, der steht in den meisten Fällen vor verschlossener Tür. Immerhin haben die meisten Geschäfte an Sonn- und Feiertagen nicht geöffnet. Doch es gibt etliche Ausnahmen, von denen auch Kunden in der Region profitieren können.

In Bayern gilt noch das Bundesladenschlussgesetz

Das komplexe Werk, in dem genau geregelt ist, wer an welchen Tagen seinen Laden aufsperren darf, heißt Bundesladenschlussgesetz. Darin sind die erlaubten Öffnungszeiten für Geschäfte in Deutschland vorgegeben. Allerdings laufen in Bayern gerade Beratungen im Parlament für gesonderte Regeln im Freistaat. Damit sollen mehr verkaufsoffene Sonntage und praktikable Regeln für personallos betriebene Kleinstsupermärkte möglich werden. Bis diese verabschiedet sind, bleibt es aber hierzulande erst einmal wie gewohnt.

Das heißt zunächst: An Sonn- und Feiertagen müssen Geschäfte vom Supermarkt bis zum Kleidungsladen geschlossen sein. Als Feiertag gelten in Bayern rund um Ostern der Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag. An Karsamstag können Geschäfte zu den üblichen Zeiten öffnen.

Im Stadtgraben in Ansbach haben Kinder die Möglichkeit, auf dem neuen Spielplatz ihr Geschick zu testen. (Archivbild: Jim Albright)
Im Stadtgraben in Ansbach haben Kinder die Möglichkeit, auf dem neuen Spielplatz ihr Geschick zu testen. (Archivbild: Jim Albright)

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Verkaufsoffene Sonntage erlauben Sonderöffnungen

Eine Besonderheit sind verkaufsoffene Sonn- und Feiertage. Gemeinden können hierzu „aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen“ bis zu vier solche Tage im Jahr ausrufen, wie das bayerische Arbeitsministerium beschreibt.

Das nutzt etwa die Stadt Bad Windsheim, die für den Ostermontag den „Ostermarkt“ mit von 13 bis 17 Uhr geöffneten Einzelhandelsgeschäften ankündigt. Ansbach wiederum hat etwa am 4. Mai einen verkaufsoffenen Sonntag im Rahmen der Ansbacher Mess eingeplant.

Bäckereien und Blumenläden: Diese Ausnahmen bestehen

Zudem gibt es für bestimmte Geschäfte Ausnahmen vom Öffnungsverbot. Diese sind:

  • Verkaufsstellen für frische Milch: zwei Stunden erlaubt
  • Bäckereien und Konditoreien (ohne Café): drei Stunden erlaubt
  • Verkaufsstellen, die „in erheblichem Umfang“ Blumen verkaufen: zwei Stunden erlaubt (an Allerheiligen, am Volkstrauertag, Totensonntag und 1. Advent auch sechs Stunden)
  • Verkaufsstellen von Zeitungen: fünf Stunden

Reisebedarf an Bahnhöfen und Tankstellen

Hinzu kommen Apotheken, Tankstellen, Verkaufsstellen an Bahnhöfen und Flughäfen. Allerdings dürfen Tankstellen und Bahnhofs-Geschäfte an Sonn- und Feiertagen nur Reisebedarf vertreiben. Das heißt laut Arbeitsministerium: „Zeitungen, Zeitschriften, Straßenkarten, Stadtpläne, Reiselektüre, Schreibmaterialien, Tabakwaren, Schnittblumen, Reisetoilettenartikel, Filme, Tonträger, Bedarf für Reiseapotheken, Reiseandenken und Spielzeug geringeren Werts, Lebens- und Genussmittel in kleineren Mengen.“

Des Weiteren gibt es Ausnahmen für bedeutende Tourismusorte. Das erlaubt etwa Souvenirgeschäften die Öffnung an Sonn- und Feiertagen. So haben einige wenige Läden in Rothenburg und Dinkelsbühl laut eigenen Angaben auch an Ostersonntag geöffnet.

Öffnungszeiten für Automatenläden und Kleinstsupermärkte

Der Verkauf von Waren in immer häufiger in der Region platzierten Automaten (von Süßigkeiten über landwirtschaftliche Produkte bis zu Gemüse und Grillfleisch) ist ebenfalls an Feiertagen möglich – beziehungsweise rund um die Uhr. Unklarheiten über die Rechtslage herrscht in Deutschland immer wieder bei Automatenläden – also Ansammlungen mehrerer Automaten in einem Raum. Diese könnten je nach Beschaffenheit unter das Ladenschlussgesetz fallen, wie etwa ein Gerichtsverfahren in einem anderen Bundesland andeutet.

Rund um die Uhr kann an den Verkaufsautomaten eingekauft werden. (Foto: Antonia Müller)
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Das gilt auch generell für personallos betriebene Kleinstsupermärkte. Für sie soll es in Zukunft in Bayern Erleichterungen geben. Bislang dürfen diese zwar rund um die Uhr öffnen – allerdings nur werktags.

Natürlich gibt es aber auch dabei Ausnahmen von der Ausnahme: Wer Genossenschaftsmitglied eines solchen Kleinstsupermarkts ist – ein Beispiel ist der Laden Tante Enso in Bruckberg –, der darf an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr dort einkaufen.

Bäckereien dürfen mit Einschränkungen auch an Sonn- und Feiertagen öffnen – ebenso wie einige andere Geschäfte. (Foto: Bernd Weißbrod/dpa)
Bäckereien dürfen mit Einschränkungen auch an Sonn- und Feiertagen öffnen – ebenso wie einige andere Geschäfte. (Foto: Bernd Weißbrod/dpa)
Bäckereien dürfen mit Einschränkungen auch an Sonn- und Feiertagen öffnen – ebenso wie einige andere Geschäfte. (Foto: Bernd Weißbrod/dpa)

Johannes Hirschlach
Johannes Hirschlach
Redakteur für Digitales
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