„Brauchen keine Katzenschutzverordnung”: Ansbacher Landrat weist Kritik zurück | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 02.12.2025 11:13

„Brauchen keine Katzenschutzverordnung”: Ansbacher Landrat weist Kritik zurück

Eine Katzenschutzverordnung, wie von den Grünen gefordert, würde verpflichten, dass alle Katzen und Kater, die ins Freie gelassen werden, kastriert und gekennzeichnet sein müssen. (Symbolbild: Ute Niephaus)
Eine Katzenschutzverordnung, wie von den Grünen gefordert, würde verpflichten, dass alle Katzen und Kater, die ins Freie gelassen werden, kastriert und gekennzeichnet sein müssen. (Symbolbild: Ute Niephaus)
Eine Katzenschutzverordnung, wie von den Grünen gefordert, würde verpflichten, dass alle Katzen und Kater, die ins Freie gelassen werden, kastriert und gekennzeichnet sein müssen. (Symbolbild: Ute Niephaus)

In einer Pressemitteilung hat sich die Kreistagsfraktion der Grünen über die „ablehnende Haltung” von Ansbachs Landrat Dr. Jürgen Ludwig und seiner Verwaltung gegenüber dem Antrag auf Einführung einer Katzenschutzverordnung „irritiert” gezeigt. Ludwig wiederum bezieht sich nun in einer Stellungnahme darauf und weist die Kritik zurück.

Von den Grünen hieß es ursprünglich: „Während andere Landkreise und Städte längst handeln, verweigert das Landratsamt Ansbach eine Umsetzung – und begründet dies in einem Schreiben vom 24. Oktober 2025 mit einer angeblich fehlenden Zuständigkeit.” Diese Begründung halte einer rechtlichen Prüfung jedoch nicht stand. „Da in Bayern die Zuständigkeit auf die Kreisverwaltungsbehörden delegiert wurde, ist die zuständige Veterinärbehörde Ansprechpartner für den Erlass von Katzenschutzverordnungen.”

Rechtslage und Problemlage seien klar

Die Rechtslage ebenso wie die Problemlage seien klar. „Wenn andere Landkreise wie Miltenberg, der Rhein-Kreis Neuss oder der Kreis Lippe zeigen, wie eine Katzenschutzverordnung erfolgreich wirkt, darf Ansbach nicht länger abseitsstehen”, betonte die Fraktion weiter.

Die Fraktion forderte den Landrat auf, mit Tierheimen, Tierschutzvereinen und der Veterinärbehörde eine rechtssichere Lösung umzusetzen. „Jedes Zögern verlängert Tierleid, überfordert Ehrenamtliche und gefährdet die öffentliche Hygiene”, hieß es weiter. Und: „Der Landkreis Ansbach muss seiner Verantwortung gerecht werden – für mehr Tierwohl, Gesundheitsschutz und eine lebenswerte Umwelt.”

In einer Stellungnahme, versandt vom Landratsamt, weist Landrat Dr. Ludwig nun die Kritik der Grünen entschieden zurück. „Wir brauchen keine flächendeckende Katzenschutzverordnung im Landkreis Ansbach, sondern Vertrauen in verantwortungsbewusste Tierhalter, die mitdenken und handeln.“ Nach Ansicht des Landrats und des Leiters des Veterinäramtes, Dr. Ralf Zechmeister, sei es ganz entscheidend, dass Katzenbesitzende „selbst darauf achten, ihre freilaufenden Tiere kastrieren, kennzeichnen und bestenfalls auch registrieren zu lassen”.

Herrenlose Katzen nicht anfüttern, sondern kastrieren lassen

Damit könne die unkontrollierte Vermehrung eingedämmt und unnötiges Tierleid wirkungsvoll verhindert werden. „Wer es gut mit herrenlosen und verwahrlosten Katzen meint, füttert sie nicht bloß an, sondern bringt sie zur Kastration”, heißt es weiter. Eine Katzenschutzverordnung, wie von den Grünen gefordert, würde verpflichten, dass alle Katzen und Kater, die ins Freie gelassen werden, kastriert und gekennzeichnet sein müssen. Sind sie das nicht, ermöglicht die Verordnung, dass die Tiere gefangen, kastriert und wieder freigelassen werden. Das Landratsamt hatte im März zum ersten Mal eine solche Verordnung erlassen, die ausschließlich für den Ortsteil Diederstetten der Gemeinde Mönchsroth gilt, heißt es in der Pressemitteilung.

„Bereits solche kleinräumigen Verordnungen sind mit viel Bürokratie, jahrelangem Personaleinsatz und auch erheblichen Kosten für die Gemeinden verbunden“, wird Veterinäramtsleiter Zechmeister zitiert. Eine flächendeckende Verordnung sei aus fachlicher Sicht „auch gar nicht nötig, weil es flächendeckende Brennpunkte von verwilderten Hauskatzen im Landkreis Ansbach nicht gibt”.

Tierwohl werde vom Veterinäramt sehr ernst genommen

Fachlich seien an das Erlassen eine Katzenschutzverordnung konkrete Punkte geknüpft, die allesamt erfüllt sein müssen – auch aus diesem Grund scheidet eine Verordnung für den Landkreis aus, teilt der Landrat weiter mit. Denn neben einer hohen Anzahl herrenloser verwilderter Tiere, die aufgrund der großen Population erkennbar an erheblichen Schmerzen leiden, müssen im betreffenden Gebiet andere Maßnahmen zur Eindämmung der Population bereits erfolgt und nicht ausreichend erfolgreich gewesen sein, heißt es. Und: „Für eine Verordnung mit prophylaktischem Charakter wäre eine Gesetzesänderung notwendig.”

Abschließend wird der Landrat in der Stellungnahme zitiert: „Wer unterstellt, dass angebliches Zögern einer Behörde Tierleid verlängert, sucht offensichtlich aus parteipolitischen Gründen einen Sündenbock zur eigenen Profilierung. Tierwohl und Tierschutz werden vom Veterinäramt schon von Amts wegen sehr ernst genommen, sind aber Themen der gesamten Gesellschaft und fordern neben Augenmaß auch das Engagement des Einzelnen. Weitere überzogene Vorschriften führen daher nicht weiter.”


Anna Beigel
Anna Beigel
Redakteurin für Westmittelfranken und Landkreis Ansbach
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