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Veröffentlicht am 29.01.2025 06:00

Ipsheimer Arztpraxis testet die elektronische Patientenakte

Dr. Georg Deichhardt: Seine Ipsheimer Praxis testet als nur eine von bundesweit 220 Praxen die elektronische Patientenakte, die noch in diesem Jahr flächendeckend eingeführt werden soll. (Foto: Patrick Lauer)
Dr. Georg Deichhardt: Seine Ipsheimer Praxis testet als nur eine von bundesweit 220 Praxen die elektronische Patientenakte, die noch in diesem Jahr flächendeckend eingeführt werden soll. (Foto: Patrick Lauer)
Dr. Georg Deichhardt: Seine Ipsheimer Praxis testet als nur eine von bundesweit 220 Praxen die elektronische Patientenakte, die noch in diesem Jahr flächendeckend eingeführt werden soll. (Foto: Patrick Lauer)

Knapp 99.000 Arztpraxen gibt es laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung in Deutschland. 220 davon sollen in drei Modellregionen die elektronische Patientenakte testen. Eine davon liegt in Ipsheim (Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim) – Dr. Georg Deichhardt darf sich also als Pionier fühlen, sieht das allerdings eher pragmatisch: „Für uns geht es in erster Linie darum, die Fehler zu finden, damit das System irgendwann mal reibungslos läuft.“

„Irgendwann“ ist in diesem Satz das Schlüsselwort, denn eigentlich ist die Testphase auf vier Wochen ausgelegt. Doch zum einen startete sie schon mal mit rund einer Woche Verspätung, zum anderen rechnet Deichhardt nicht damit, dass ein Monat tatsächlich ausreicht: „Ich hoffe, es wird jetzt kein unnötiger Druck vor der Bundestagswahl gemacht, nur damit Herr Lauterbach noch sagen kann, schaut her, was ich geschafft habe.“ Für den Ipsheimer Mediziner geht hier Gründlichkeit vor Geschwindigkeit – und überhaupt: „Politisch soll das jetzt der große Wurf sein, aber der hatte auch eine Vorlaufzeit von 20 Jahren.“ Soll heißen: Auf ein paar Wochen hin oder her kommt es auch nicht mehr an.

Der Patient entscheidet über den Inhalt

Die elektronische Patientenakte, kurz ePA – was ist das eigentlich? Nun, da gilt es zunächst mal mit einigen Missverständnissen aufzuräumen. Das Kärtchen, das Patienten von ihren jeweiligen Krankenkassen erhalten und beim Arztbesuch vorzeigen müssen, enthält keinesfalls die Krankheitsdaten des Patienten und schon gar keine ganze Akte. Das Kärtchen soll künftig nur dazu dienen, dem behandelnden Arzt oder auch einer Apotheke die Berechtigung zum Zugriff auf ein e-Rezept (Apotheke, bisher schon möglich) oder die Patientenakte (Hausarzt, Krankenhäuser, Fachärzte) zu geben. Nach dem Einlesen der Karte in der Praxis (oder im Krankenhaus) ist diese Berechtigung 90 Tage gültig, dann erlischt sie.

Irrglauben Nummer 2: Nicht der Hausarzt, nicht die Krankenkassen, keine Krankenhausverwaltung und schon gar nicht der Staat entscheiden, was in diese Akte hinein kommt. Das tut ausschließlich der Patient, der über eine App, die ihm seine Krankenkasse zur Verfügung stellen muss, den Zugriff auf die Akte hat. Er kann dort Befunde, Arztbriefe und verordnete Medikamente abspeichern (lassen), zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise auch Röntgenbilder oder weitere medizinische Dokumente. Er „kann“, wohlgemerkt – er „muss“ aber nicht. Denn wie Dr. Deichhardt in einem Infoschreiben an seine Patienten erläutert, können diese ihre ePA selbst pflegen, Befunde dort einstellen oder eben auch wieder löschen.

Jeder entscheidet selbst über seine Daten

„Patientengeführt“ sei diese Akte, betont Deichhardt ausdrücklich und gleich mehrfach – das Schlagwort „Datenschutz“ schwebe über allem.

Er selbst hält die Einführung der ePA für überfällig auf dem Weg in eine moderne und digitale Gesundheitsversorgung. Die Vorteile für den Patienten lägen auf der Hand: „Nehmen wir eine Notfall-Krankenhauseinlieferung. Mit einem Klick hat die Klinik Zugriff auf die Krankengeschichte, auf mögliche Befunde von Kardiologen, auf eingenommene Medikamente. Niemand muss jetzt mehr versuchen, dem Hausarzt hinterher zu telefonieren.“ Bei Herzinfarkten beispielsweise wird damit viel und immens wichtige Zeit gewonnen.

Auch für den Hausarzt hat die ePA Vorteile. „Ich muss meine Angestellten nicht fünfmal am Tag bitten, irgendeinen Facharzt anzurufen, um einen Befund per Fax anzufordern, den ich brauche, den mir aber der Patient nicht mitgebracht hat.“ Auch dies spart Zeit und sorgt für Sicherheit beim behandelnden Arzt – in einem als ineffizient und überlastet beschriebenen Gesundheitssystem ein nicht geringer Fortschritt.

Der kleinste gemeinsame Nenner

Bundesweit sind aktuell 74 Millionen leere elektronische Patientenakten für alle gesetzlich Versicherten angelegt – die Privatpatienten sind momentan noch außen vor. Deichhardt selbst versucht seit einigen Tagen, erste Akten „mit Leben zu erfüllen“ und hat schon einige Kinderkrankheiten ausgemacht. Bisher sei das doch eher eine Art „lose Blattsammlung“, es fehle an Möglichkeiten der chronologischen Ordnung. Eine vollständige Dokumentation des Patienten sei damit momentan noch nicht machbar. „Ob diese Version die Versorgung mittelfristig deutlich verbessert – da bin ich eher skeptisch.“

Man habe sich bei der Entwicklung der ePA wohl auf den „kleinsten gemeinsamen Nenner“ geeinigt, sagt Deichhardt, der aber zuversichtlich bleiben will. Etliche Arbeitsstunden pro Woche investiert er in das Projekt, denn: „Ich versuche schon, das intensiv anzuschauen und auf Knackpunkte zu testen. Meine Zielsetzung ist es, das mit zu gestalten, in der Hoffnung, dass es in der Anwendung irgendwann für alle einfacher wird.“


Patrick Lauer
Patrick Lauer
Redakteur
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