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Veröffentlicht am 16.10.2024 00:07

Jobticket statt Gehaltserhöhung: Lohnt sich das?

Statt einer Gehaltserhöhung einfach mal über ein ÖPNV-Ticket mit dem Chef verhandeln: Das kann für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein schöner Bonus zum Entgelt sein. (Foto: Julian Stratenschulte/dpa/dpa-tmn)
Statt einer Gehaltserhöhung einfach mal über ein ÖPNV-Ticket mit dem Chef verhandeln: Das kann für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein schöner Bonus zum Entgelt sein. (Foto: Julian Stratenschulte/dpa/dpa-tmn)
Statt einer Gehaltserhöhung einfach mal über ein ÖPNV-Ticket mit dem Chef verhandeln: Das kann für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein schöner Bonus zum Entgelt sein. (Foto: Julian Stratenschulte/dpa/dpa-tmn)

Steht zum Ende des Jahres noch eine Gehaltsverhandlung mit Ihrer Führungskraft an? Wenn sich das mal wieder schwierig gestaltet, sollten Sie die Verhandlung in eine andere Richtung lenken. Nämlich die über Lohn-Extras - wie ein Jobticket. „Denn während auf die Gehaltserhöhung Steuern und Sozialversicherung anfallen, bleibt ein Jobticket steuerfrei“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Das gilt selbst dann, wenn das Deutschlandticket zum kommenden Jahr teurer wird.

Voraussetzung dafür ist aber, dass das Ticket zusätzlich zum bisher gezahlten Arbeitslohn gezahlt wird. Das bedeutet, es darf kein Gehalt für das Abo umgewandelt werden. Zwar werde bei Beschäftigten, die das steuerfreie Extra erhalten, die Entfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsplatz entsprechend gekürzt. Unter dem Strich wirkt sich die steuerfreie Gewährung Karbe-Geßler zufolge trotzdem günstiger aus. Versteuert der Arbeitgeber das Gehalts-Extra pauschal, wird die Entfernungspauschale nicht gekürzt.

„Im Regelfall lohnt sich das Jobticket daher vor allem, wenn Arbeitsweg oder private Fahrten regelmäßig mit dem ÖPNV zurückgelegt werden oder der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro ohnehin nicht überschritten wird“, sagt Karbe-Geßler.

Übrigens: Auch eine Bahncard 100 kann der Arbeitgeber steuerfrei gewähren. Das geht allerdings nur, wenn diese vor allem für Fahrten zur Arbeit oder beruflich genutzt wird.

© dpa-infocom, dpa:241015-930-261454/1


Von dpa
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