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Veröffentlicht am 11.08.2025 14:31

Kann ich einfach den Ausbildungsbetrieb wechseln?

Ein Ausbildungswechsel ist nach der Probezeit nur mit Aufhebungsvertrag oder nach fristloser Kündigung aus wichtigem Grund möglich. (Foto: Marcus Brandt/dpa/dpa-tmn)
Ein Ausbildungswechsel ist nach der Probezeit nur mit Aufhebungsvertrag oder nach fristloser Kündigung aus wichtigem Grund möglich. (Foto: Marcus Brandt/dpa/dpa-tmn)
Ein Ausbildungswechsel ist nach der Probezeit nur mit Aufhebungsvertrag oder nach fristloser Kündigung aus wichtigem Grund möglich. (Foto: Marcus Brandt/dpa/dpa-tmn)

Irgendwie hatte man sich das alles anders vorgestellt: Nicht immer erfüllt ein Ausbildungsbetrieb die eigenen Erwartungen. Die Ausbildung dann in einem anderen Betrieb fortzusetzen, ist in bestimmten Fällen aber nicht ohne Weiteres möglich.

Diese Voraussetzungen sollten Azubis kennen

Zunächst einmal ist entscheidend, ob Azubis sich noch in der Probezeit befinden oder nicht. Während der Probezeit, die zwischen einem und vier Monate dauert, kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Das erklärt der Jugendverband des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB Jugend) in einem Ratgeber zum Ausbildungsstart. 

Aber was, wenn die Probezeit bereits verstrichen ist? Dann können Auszubildende, die ihre Ausbildung anderswo fortsetzen wollen, einen Aufhebungsvertrag vereinbaren. Die Ausbildung wird damit in beiderseitigem Einvernehmen beendet. Eine Frist müsse hier nicht eingehalten werden, erklärt die Industrie- und Handelskammer München. 

Was bei der Kündigung außerhalb der Probezeit wichtig ist

Lässt sich der bisherige Betrieb nicht auf einen Aufhebungsvertrag ein, brauchen Auszubildende laut DGB Jugend einen gravierenden Grund für eine fristlose Kündigung, um den Ausbildungsplatz zu wechseln. Denkbar ist etwa, dass der Arbeitgeber die Vergütung nicht zahlt oder man als Azubi am Arbeitsplatz gemobbt wird.

Wichtig: Auch außerhalb der Probezeit können Azubis ihr Ausbildungsverhältnis kündigen. Das ist aber nur dann eine Option, wenn man die Ausbildung in dem gewählten Beruf aufgeben möchte, wie die IHK München erklärt. Azubis müssen dann laut Gesetz eine Kündigungsfrist von vier Wochen einhalten und können ihre Ausbildung nicht in einem anderen Betrieb fortsetzen. 

Erst neuen Ausbildungsbetrieb suchen

Der DGB Jugend rät generell, immer erst zu kündigen oder einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, wenn man einen neuen Betrieb gefunden hat. Hilfreich ist auch zu prüfen, ob der neue Betrieb bisherige Ausbildungszeiten anerkennt.

Wer Beratung sucht, kann sich mit Problemen und Fragen beim Thema Ausbildung online an das Angebot des DGB-Jugendverbands „Dr. Azubi“ wenden.

© dpa-infocom, dpa:250811-930-898898/1


Von dpa
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