Der Prozess wegen Mordes gegen einen 48-Jährigen neigt sich dem Ende zu. Am vierten Verhandlungstag sagten vor dem Landgericht Ansbach vor allem die Sachverständigen aus. DNA- und Faser-Spuren belasten den Angeklagten, eine Rechtsmedizinerin sprach über die Verletzungen des Opfers.
Über 50 Zeugen haben mittlerweile vor dem Landgericht ausgesagt, um der großen Strafkammer unter Vorsitz von Richter Matthias Held bei der Frage zu helfen, ob der Angeklagte Tomasz T. (Name geändert) schuldig ist oder nicht. Der Angeklagte soll im März 2025 in eine Wohnung in der Büttenstraße in Ansbach eingebrochen sein. Um an Bargeld, eine PIN-Nummer für eine EC-Karte und Schmuck zu gelangen, soll er den 66-jährigen Mieter brutal zusammengeschlagen haben.
Weil sich der Geschädigte einige Tage später selbst aus dem Krankenhaus entlassen hat und in der Folge tot auf dem Klinikgelände gefunden wurde, muss sich Tomasz T. wegen Mordes verantworten. Um die genaue Todesursache herauszufinden, hat eine Obduktion des Verstorbenen stattgefunden. Dabei wurden Brüche der Augenhöhlen, des Kiefers, mehrerer Rippen, eine zertrümmerte Nase und Einblutungen im Schädel festgestellt, wie Daniela Wittmann vom Institut für Rechtsmedizin an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg berichtete.
Hinzu kommen ein „massiv angeschwollenes Gesicht” und mehrere Einblutungen im Gesicht. Die Verletzungen seien größtenteils durch stumpfe Gewalteinwirkung entstanden. „Das lässt sich durch Faustschläge erklären.” Bei der Obduktion hat sich aber auch herausgestellt, dass das Opfer deutliche Vorerkrankungen hatte. Wittmann nannte Bluthochdruck, „ein deutlich zu schweres Herz” und eine chronische Atemwegserkrankung als Beispiele.
Gemäß den Ergebnissen ihrer Untersuchungen war das „Schädeltrauma nicht massiv genug”, um den Tod des 66-Jährigen allein zu erklären, betonte Daniela Wittmann vor Gericht. Sie geht eher davon aus, dass die Kombination aus den Verletzungen durch den Angriff, einer Unterkühlung und den Vorerkrankungen dazu geführt hat, dass das Opfer heute nicht mehr lebt.
Neben Daniela Wittmann sagten zwei Sachverständige vom Bayerischen Landeskriminalamt aus. Sie waren damit beauftragt, gefundene DNA- und Faser-Spuren zu analysieren. Die Proben stammen unter anderem von Kleidungsstücken des Angeklagten oder von dem Sofa des Opfers.
Vor allem auf einer schwarzen Jeans wurden die Sachverständigen fündig. Diese soll dem Angeklagten gehören und wurde in der Mülltonne einer ehemaligen Lebensgefährtin gefunden. Einerseits wurden auf der Jeans insgesamt 34 grüne Fasern gefunden, die von dem Sofa des Opfers stammen, wie Dr. Jan Grundwald ausführte. Es habe einen direkten Kontakt zwischen Sofa und Hose gegeben. Doch wann dieser Kontakt stattgefunden habe, könne er anhand der Spurenlage nicht sagen.
Die DNA-Sachverständige Dr. Denise Mühler ist ebenfalls auf der Jeans fündig geworden. Der Angeklagte und der Geschädigte seien „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit” Mitverursacher der DNA-Spuren. Blut hat sie indes an der Hose nicht feststellen können. Der psychiatrische Gutachter Peter Sauer berichtete, dass der Angeklagte ihm gegenüber kaum Angaben gemacht hat. Er habe keine Anzeichen feststellen können, dass bei dem Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit vorliegt.
Zudem sagte ein Experte für Blutspritzer aus, der die Spuren am Tatort in der Büttenstraße untersucht hat. Anhand des Bildes vor Ort sollten eigentlich auch Blutspritzer auf der Person zu finden sein, die den 66-Jährigen angegriffen hat. Auf der Kleidung des Angeklagten waren indes keine Spritzer zu finden. Ein Ausschlusskriterium ist das laut dem Experten allerdings nicht. Wie das Blut spritzt, hänge von vielen Faktoren ab. „Es müssen auch keine Spritzer vorhanden sein.”
Eingestellt hat das Gericht derweil den dritten Punkt in der Anklage, wonach Tomasz T. am 24. Februar 2025 einen weiteren Fußgänger angegriffen und ausgeraubt haben soll. Mit Blick auf die anderen Vorwürfe würde die mögliche Strafe in dieser Sache „nicht erheblich” ins Gewicht fallen, erklärte Vorsitzender Richter Matthias Held. Staatsanwalt und Verteidiger stimmten zu.