Platzrecht in der Feuchtwanger Stiftskirche früher streng geregelt | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 02.01.2024 15:49

Platzrecht in der Feuchtwanger Stiftskirche früher streng geregelt

An den Bänken in der Stiftskirche finden sich nach wie vor weiße Schildchen mit den Namen der früheren Platzinhaber. Einst war dieser Brauch in evangelischen Kirchen in Franken weit verbreitet. (Foto: Erich Herrmann)
An den Bänken in der Stiftskirche finden sich nach wie vor weiße Schildchen mit den Namen der früheren Platzinhaber. Einst war dieser Brauch in evangelischen Kirchen in Franken weit verbreitet. (Foto: Erich Herrmann)
An den Bänken in der Stiftskirche finden sich nach wie vor weiße Schildchen mit den Namen der früheren Platzinhaber. Einst war dieser Brauch in evangelischen Kirchen in Franken weit verbreitet. (Foto: Erich Herrmann)

Durchaus befremdlich mögen für manchen Besuchern der Stiftskirche in Feuchtwangen die kleinen weißen Täfelchen an den Bänken wirken. Allerdings geben diese Namensschilder Zeugnis aus vergangenen Zeiten: Sie erinnern an die früheren Platzrechte und damit an einen in evangelischen Gotteshäusern in Franken einst weit verbreiteten Brauch.

Diesem Kuriosum hat sich jetzt die Arbeitsgemeinschaft für Heimatgeschichte im Verein für Volkskunst- und Volkskunde Feuchtwangen gewidmet und ihre Forschungsergebnisse nun in einem Heftchen niedergeschrieben. Rund 100 Exemplare wurden gedruckt, etliche davon liegen auf dem Büchertisch in der Kirche zur kostenlosen Mitnahme bereit.

„Glücklicherweise“ gerettet

Die Recherchen für die Broschüre, die Pfarrer Jörg Herrmann und Mesnerin Angela Beck unlängst öffentlich vorgestellt haben, hat vor allem Peter Schlecht, Sprecher der Feuchtwanger Heimathistoriker, unternommen. Demnach ist es bei zurückliegenden Renovierungen des Gotteshauses „glücklicherweise“ gelungen, die Namens- und Nummerntafeln der letzten Platzinhaber zu retten, die von einem strengen Reservierungssystem der Sitzplätze für die einstigen Gemeindemitglieder zeugen.

Der Forschungsarbeit zufolge, sind die oval gezeichneten Täfelchen in Emailausführung mit schmaler Fraktur teilweise mehrere hundert Jahre alt. Hingegen stammen die länglichen, etwas neueren Porzellanschilder mit breiter Frakturschrift aus dem 20. Jahrhundert.

Die Platzrechte waren Schlecht zufolge über Generationen hinweg festgeschrieben. Und weil Kinder früher oftmals nach ihren Eltern benannt wurden, war beim Übergang von einer auf die nächste Generation eine neue Beschriftung nicht zwangsläufig erforderlich.

Das Recht auf reservierte Sitzplätze in den evangelischen Kirchen hätten die Markgrafen nach der Reformation mit der 1533 neuen Kirchenordnung eingeführt, so der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft. Der Grund dafür sei gewesen, dass viele Gemeindeglieder damals weite Entfernungen zum Gottesdienstbesuch zurücklegen mussten. Auf Fußwegen seien sie teils bis zu zwei Stunden unterwegs gewesen. Deshalb sei der Verkauf der Plätze mit dem Argument begründet worden, dass jeder einen festen Platz bekommen und nicht unter Zeitdruck stehen sollte.

Im Jahr 1615 erhielt Oberamtmann Wilhelm von Goltstein, ein Freund der Gemeinde, das heute nicht mehr existierende Oettinger Schlösschen in Feuchtwangen als Lehen. Er sorgte dafür das die Stiftskirche mit Emporen und Frauenstühlen ausgestattet wurde.

Am 19. Dezember 1623 kam dann Markgraf Joachim Ernst nach Feuchtwangen und nahm die Johanniskirche Augenschein. In der bis dahin eigentlichen Pfarrkirche der Gemeinde hatte es regelrechte Sitzplatzkämpfe unter den Gottesdienstbesuchern gegeben. Und so wurde noch am Tag des Fürstenbesuchs ein Diskret unterzeichnet, mit dem der Gemeinde auch die Stiftskirche zur Nutzung übergeben wurde. Fortan diente dieses Gotteshaus als Hauptkirche in Feuchtwangen, während die kleinere Johanniskirche immer noch Pfarrkirche blieb, in der Taufen und Hochzeiten gefeiert wurden.

Ein Spiegelbild der Ständegesellschaft

Wie Peter Schlecht weiter ermittelt hat, zeigte die Vergabe der Plätze in der Stiftskirche bis zuletzt ein Spiegelbild der alten Ständegesellschaft in der Markgrafschaft Ansbach: Die Männer saßen auf den Emporen, der Klerus im Chorgestühl und die Adligen in der verglasten Empore, die auch als Beamtenstand oder im Volksmund als „Affenkasten“ bezeichnet wurde. Im mittleren Kirchenschiff unten hatten die verheirateten Frauen ihre Plätze, ledige die ihren auf den Seitenbänken. Erst nach der kirchlichen Hochzeit konnten sie einen Platz in der Mitte neu erwerben, so der Heimatgeschichtsforscher, nach dessen Erkenntnissen diese Praxis bis 1927 gepflegt wurde.

Inhaber durfte im Zweifelsfall auf fremden Schoß

Dabei war die Regelung für die Platzvergabe in Feuchtwangen durchaus kurios: Wer sich auf einem fremden Platz niedergelassen hatte, musste weg, wenn der eigentliche Eigentümer eintraf. Kam der allerdings erst nach dem Glaubensbekenntnis in die Kirche, dann durfte der Unberechtigte bleiben. Allerdings musste er erdulden, wenn sich der tatsächliche Platzinhaber auf seinen Schoß setzte.

Mit dem Tod eines Feuchtwangers ging dessen Platzrecht an dessen Erben über. In der Folge blieb dieses Recht meist über Generationen hinweg mit einem Hof, Gut oder Handwerkerbetrieb verbunden. Und mit dem Erlös aus der Vergabe oder dem Verkauf der Platzrechte wurde der Unterhalt der Kirche mitfinanziert.

Um 1900 waren fast alle Sitzplätze in der Stiftskirche vergeben. Beim großen Umbau des Gotteshauses in der Zeit von 1913 bis 1920 wurden dann zusätzliche Bänke in Nischen und Ecken eingebaut. Damit stieg die Zahl der Sitzplätze auf fast 1500.

Ihr Ende fanden die Platzrechte erst nach dem Zweiten Weltkrieg. Aufgrund des gewaltigen Zuzugs Vertriebener konnte diese Regelung nicht mehr beibehalten werden, die Neuvergabe von Sitzplätzen wurde um das Jahr 1953 eingestellt.

Mit bösen Blicken zur Seite geschubst

Ergänzend zu Peter Schlechts Ausführungen erzählte Mesnerin Angela Beck vom Gespräch mit einer heute betagten Frau, die 1944 nach den Bombengriffen auf Nürnberg in Feuchtwangen einquartiert war. Sie hatte sich damals auf einen freien Platz in der Stiftskirche gesetzt, musste diesen aber räumen, weil dessen Besitzer von seinem Recht Gebrauch machte, ihr böse Blicke zuwarf und sie zur Seite schubste.

Schließlich ging es noch um eine weitere Besonderheit in der Stiftskirche: An seinem Platz auf der Empore hatte der Bürgermeister der ehemaligen Gemeinde Krapfenau ein Kästchen anbringen lassen. Darin verwahrte er sein Gesangbuch, um sich dessen Transport auf dem Weg zum Gottesdienst zu ersparen.


Von Erich Herrmann
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