Tafel-Streit in Bad Windsheim: Gericht bestätigt Ungültigkeit der Vorstandswahl | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 02.12.2024 07:00

Tafel-Streit in Bad Windsheim: Gericht bestätigt Ungültigkeit der Vorstandswahl

Rund um den Streit bei der Aischgründer Tafel gibt es unterschiedliche Reaktionen. (Foto: Nina Daebel)
Rund um den Streit bei der Aischgründer Tafel gibt es unterschiedliche Reaktionen. (Foto: Nina Daebel)
Rund um den Streit bei der Aischgründer Tafel gibt es unterschiedliche Reaktionen. (Foto: Nina Daebel)

In den Auseinandersetzungen bei der Aischgründer Tafel „Iss was“ gibt es einen Rückschlag für die Gegner des Vorsitzenden Thomas Nicol. Am Amtsgericht Nürnberg-Fürth wurde am Freitag festgelegt, dass Manuel Henneberger nicht als stellvertretender Vizevorsitzender agieren darf.

Die Nachricht wurde von Henneberger am späten Freitagabend selbst verbreitet und am Samstag von ihm gegenüber unserer Redaktion nochmals bestätigt. Die Sitzung im Amtsgericht sei keine Verhandlung gewesen, insofern sei auch kein Urteil gefällt worden, erläuterte Henneberger, vielmehr handle es sich um eine „außergerichtliche“ Regelung.

Zweifel an der Rechtmäßigkeit

Aus den Reihen der Gegner war am 9. November eine außerordentliche Mitgliederversammlung in Bad Windsheim anberaumt worden. Bei dieser trat die vormalige stellvertretende Vorsitzende Anja Böhringer zurück, nun als offizieller Schritt, nachdem sie ihren Rückzug schon im Juli verkündet hatte. Als neuer Stellvertreter wurde Henneberger gewählt.

Allerdings hatte Nicol bereits im Vorfeld die Rechtmäßigkeit dieser Versammlung angezweifelt. Tatsächlich hatte die Wahl Hennebergers schon aus formalen Gründen vor dem Amtsgericht keinen Bestand, wie Henneberger einräumte. Denn es war nur ein Teil der Mitglieder zu der Sitzung geladen worden. Um alle laden zu können, hätte man die Mitgliederliste benötigt. Auf diese hatte man jedoch keinen Zugriff. Laut Henneberger hatte Nicol die Liste trotz dreimaliger Anfrage nicht zur Verfügung gestellt, obwohl „er sie hätte aushändigen müssen“.

Zivilrechtlich wird weiter gestritten

Henneberger kündigte an, sich nun auf seine beiden Zivilklagen konzentrieren zu wollen, die er nach eigenem Bekunden gegen Nicol wegen Beleidigung und Rufschädigung angestrengt hat. Eine Schadenersatzklage stehe ebenfalls im Raum, erläuterte Henneberger.

Für Donnerstag, 5. Dezember, hatte der Verein schon vor geraumer Zeit seine Jahresversammlung angekündigt, dem Vernehmen nach ab 18 Uhr im Bonifatiushaus in Bad Windsheim. Henneberger wird dabei nicht anwesend sein. Denn formal gilt er nicht als Mitglied. Sein diesbezüglicher Antrag sei bislang vom Tafel-Vorstand nicht gebilligt worden – ebenso wie etwa 30 weitere Mitgliedsanträge, wie Henneberger anmerkte.

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