Das Landratsamt Neustadt/Aisch-Bad Windsheim darf das Containerdorf für Geflüchtete auf dem EKA-Gelände in Dietersheim bauen lassen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof festgelegt. Die Beschwerde der Gemeinde Dietersheim ist im Zuge eines Eilverfahrens zurückgewiesen und die Baugenehmigung als rechtmäßig erachtet worden.
Geplant ist, das Containerdorf für rund hundert Personen zu errichten - für die Dauer von drei Jahren. Auf diese befristete Errichtung der Unterkunft verweist das Gericht denn auch ausdrücklich in der Begründung seines Beschlusses. Weil es sich um ein auf drei Jahre „befristetes Bauvorhaben mit Rückbauverpflichtung“ handle, würde es den Planungen der Gemeinde bezüglich eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes für ein Gewerbegebiet auf dem EKA-Areal nicht entgegen stehen, heißt es seitens eines Sprechers des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs.
Die Gemeinde habe auch nicht vorgetragen, dass bereits Planungen von Grundstückseigentümern und Investoren bestünden. Deswegen könne nicht davon ausgegangen werden, dass die gemeindliche Planung innerhalb des Zeitraums von drei Jahren, für den die Baugenehmigung für das Containerdorf erteilt worden sei, wesentlich erschwert werde. Zudem gebe es im Baugesetzbuch eine Sondervorschrift, die es erlaube, dass beim Bau von auf längstens drei Jahren befristeten mobilen Asylunterkünften Befreiungen von den Festsetzungen eines bestehenden Bebauungsplans erteilt werden dürfen.“
Dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes war im Februar eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Ansbach vorausgegangen: Die vom Landratsamt Neustadt erteilte Baugenehmigung zur Errichtung des Containerdorfes für Flüchtlinge dürfe vollzogen werden.