Geflügelpest im Landkreis Ansbach: 30.000 Puten müssen in Feuchtwangen gekeult werden | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 10.03.2025 18:03, aktualisiert am 10.03.2025 19:59

Geflügelpest im Landkreis Ansbach: 30.000 Puten müssen in Feuchtwangen gekeult werden

Unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen werden die Mastputen gekeult. Vor Ort arbeitet das Veterinäramt am Landratsamt Ansbach mit Feuerwehr, Technischem Hilfswerk, Tierkörperbeseitigungsanstalt Gunzenhausen sowie externen Dienstleistern zusammen. (Foto: Landratsamt Ansbach/Dr. Ralf Zechmeister)
Unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen werden die Mastputen gekeult. Vor Ort arbeitet das Veterinäramt am Landratsamt Ansbach mit Feuerwehr, Technischem Hilfswerk, Tierkörperbeseitigungsanstalt Gunzenhausen sowie externen Dienstleistern zusammen. (Foto: Landratsamt Ansbach/Dr. Ralf Zechmeister)
Unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen werden die Mastputen gekeult. Vor Ort arbeitet das Veterinäramt am Landratsamt Ansbach mit Feuerwehr, Technischem Hilfswerk, Tierkörperbeseitigungsanstalt Gunzenhausen sowie externen Dienstleistern zusammen. (Foto: Landratsamt Ansbach/Dr. Ralf Zechmeister)

In einem Geflügelbetrieb im Bereich der Stadt Feuchtwangen (Landkreis Ansbach) müssen rund 15.000 Mastputen und rund 15.000 Putenküken gekeult werden. Angeordnet hat das das Veterinäramt am Landratsamt Ansbach. Grund ist der dringende Verdacht auf einen Ausbruch der tödlich verlaufenden Geflügelpest, teilt die Behörde mit.

Das Veterinäramt wurde laut einer Pressemitteilung am Samstag, 8. März, vom Hoftierarzt über eine Häufung verendeter Tiere informiert. Noch am selben Tag seien notwendige Schritte eingeleitet worden, um den Auslöser der Fälle zu ermitteln und das potenzielle Ausbruchsgeschehen unverzüglich einzudämmen.

Betrieb wurde gesperrt

Derzeit handele die Behörde „noch aufgrund eines dringenden Verdachts, der sich aus einem ersten positiven Laborbefund des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)” vom Montag, 10. März, ergebe. Eine endgültige Bestätigung werde nach Abschluss der Untersuchung durch das Friedrich-Löffler-Institut erwartet.

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Das Landratsamt Ansbach habe den Betrieb gesperrt und die „tierschutzgerechte Tötung des Bestands entsprechend der geltenden unionsrechtlichen Bestimmungen eingeleitet”, heißt es in der Mitteilung weiter. Der Bestand werde von einem Fachbetrieb mittels Begasung mit Kohlendioxid gekeult und die Kadaver würden unschädlich beseitigt.

Desinfektionsschleuse eingerichtet

Das Technische Hilfswerk unterstütze die Maßnahme, wie das Landratsamt mitteilt, mit einer „Desinfektionsschleuse”. Um die Bewegungen im Umfeld des Hofes auf ein Minimum zu beschränken, würden Freiwillige Feuerwehren bis auf Weiteres für Absperrungen sorgen. Stall und Einstreu werden desinfiziert, so die Behörde.

Um den Bestand herum werden eine Schutzzone (drei Kilometer Umkreis) und eine Überwachungszone (zehn Kilometer Umkreis) eingerichtet, in der Geflügelbestände nach Risikobewertung klinisch untersucht werden. Die betreffenden Kommunen und Ortsteile würden zeitnah ermittelt und veröffentlicht. Das Landratsamt Ansbach werde hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen.

Qualvollen Tod umgehen

Die Keulung der Puten sei unabdingbar, da die Geflügelpest bei Puten nahezu immer tödlich verlaufe und die Tiere an der Seuche qualvoll verenden würden. Sie würden teilweise so starke Muskelkrämpfe erleiden, dass ihre Knochen brechen.

Mit der Tötung der Tiere werde die „Virusproduktion beendet und die ständige Ausscheidung von hohen Viruslasten verhindert”. Jede betroffene Pute produziere milliardenfach Viruspartikel, die neue Tiere oder andere Haltungen anstecken könnten. „Ohne die Keulung, die amtstierärztlich überwacht wird, würden innerhalb von 48 Stunden wahrscheinlich alle Tiere qualvoll sterben“, so Dr. Ralf Zechmeister, Leiter des Veterinäramtes am Landratsamt Ansbach.

Nicht an Wildvögel gebunden

Das aktuelle Geflügelpest-Geschehen in Europa sei nicht mehr an das Zugverhalten von Wildvögeln gebunden, sondern habe sich in der heimischen Vogelpopulation festgesetzt, informiert das Landratsamt. Es sei endemisch geworden. Als möglicher Grund für die Ansteckung von Hausgeflügel würden Kontakte zu Wildvögeln in Betracht kommen. Tierhalter von Geflügel wie Hühnern und Enten müssten deshalb die Kontakte zu Wildgeflügel oder Schadnagern konsequent unterbinden, etwa durch Abdeckung der Volieren.

Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, werde in Bayern das Wildvogelmonitoring weitergeführt. Zusätzliche erforderliche regionale Maßnahmen würden auf Grundlage einer für Bayern entwickelten zentralen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erfolgen, die fortlaufend an das aktuelle Geschehen angepasst werde.

Tote Vögel nicht anfassen

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland sei bislang nicht bekannt geworden. Dennoch sollten Bürgerinnen und Bürger, die tote Vögel auffinden, diese nicht anfassen und entsprechende Funde den lokalen Behörden melden.

Erst im Dezember hatte ein Fall von Geflügelpest in einem Ortsteil von Lehrberg Auswirkungen auf große Teile des Landkreises Ansbach. In dem betroffenen Betrieb mussten 17.000 Puten gekeult werden. Im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim grassierte das Virus zuletzt im Aischgrund unter Wildvögeln, darunter Schwäne und Störche.


Anna Franck
Anna Franck
Redakteurin in Bad Windsheim
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