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Veröffentlicht am 31.10.2024 11:23

Grünes Trendgetränk: Matcha in Maßen trinken

Grüne Vielfalt im Trend: Getränke auf Matchabasis erobern die Regale, doch Herkunft und Verarbeitung sind nicht immer klar. (Foto: Sina Schuldt/dpa/dpa-tmn)
Grüne Vielfalt im Trend: Getränke auf Matchabasis erobern die Regale, doch Herkunft und Verarbeitung sind nicht immer klar. (Foto: Sina Schuldt/dpa/dpa-tmn)
Grüne Vielfalt im Trend: Getränke auf Matchabasis erobern die Regale, doch Herkunft und Verarbeitung sind nicht immer klar. (Foto: Sina Schuldt/dpa/dpa-tmn)

Grün, grün, grün sind mittlerweile viele Getränke: Matcha-Tee, Matcha-Smoothies, Matcha-Latte und Co. Doch lebensmittelrechtlich geschützt ist der japanische Begriff Matcha („gemahlener Tee“) hierzulande nicht. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW (VZ) hin.

  • Damit bleibt für Käufer unklar, ob das verwendete Grüntee-Pulver tatsächlich den traditionellen, aufwendigen Herstellungsprozess mit Beschattung der Teepflanzen durchlaufen hat, der es vergleichsweise teuer macht. 
  • Auch wie sich der hierzulande gekaufte Matcha-Tee von herkömmlichen Grüntee-Produkten abgrenzt, lässt sich nicht erkennen.

Matcha kann Aluminium enthalten

Wer zu Matcha-Latte, Matcha-Tee und Co. greift, sollte laut den Verbraucherschützern einen gründlichen Blick auf die Zutatenliste und die Zubereitungs- und Verzehrempfehlungen auf der Packung werfen.

  • Denn während die dem Grüntee-Pulver häufig nachgesagte gesundheitsfördernde Wirkung nicht nachgewiesen ist, können die verwendeten Teepflanzen je nach Anbaugebiet Aluminium aufnehmen. 
  • Dieses Aluminium kann in hohen Mengen langfristig Nervensystem und Knochen schädigen. 
  • Matcha-Pulver kann auch Blei enthalten, so die VZ. Das ist schädlich für die Nieren und das Herz-Kreislaufsystem.
  • Anders als bei herkömmlichen Tees wird das Matcha zudem nicht abfiltriert, sondern das Pulver verrührt oder schaumig geschlagen und vollständig mitgetrunken.
  • Manchmal steht auf einem Produkt auch groß Matcha drauf, drin sind aber nur kleine Mengen, haben die Verbraucherschützer festgestellt.

Dreimal Matcha am Tag ist genug - für Kinder weniger

Die Verbraucherschützer raten deshalb auch bei fehlendem Verzehrhinweis auf der Packung nicht öfter als dreimal am Tag und nicht mehr als jeweils ein Gramm eingerührtes Matcha-Grünteepulver pro Tasse zu trinken. 

Außerdem: Regelmäßig sollte man Produkte und Marken wechseln, um eine einseitige Schadstoffbelastung zu vermeiden. Und auch mal andere Getränke einschenken.

Für Kinder sind Produkte mit hoher Matcha-Konzentration nicht geeignet. Denn Matcha kann mehr Koffein als herkömmlicher Grüntee enthalten. Je nach Rezeptur kommen Matcha-Getränke sogar an den Koffeingehalt eines Espresso heran.

© dpa-infocom, dpa:241031-930-275481/1


Von dpa
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