Kommt sie oder nicht? Grußwortsprecher Manfred Merz, Vorsitzender der Forstbetriebsgemeinschaft Uffenheim-Neustadt, zeigte sich neben den Hauptrednern bei den Jagdgenossen im Landkreis am sichersten über die Jagdrechtsnovelle. Darin ist ein Abschussplan freiwillig, je nachdem, wie es die Grundeigentümerinnen und -eigentümer beschließen.
Andere Bundesländer praktizieren dies insbesondere für Rehe bereits, erläuterten Armin Heidingsfelder, Referent für Holz und Jagd im Bayerischen Bauernverband des Bezirks Mittelfranken, und Andreas Geuder, Fachbereichsleiter Jagd- und Waffenrecht der Unteren Jagdbehörde im Landratsamt. In Rheinland-Pfalz (dem Land mit der größten zusammenhängenden Waldfläche Deutschlands) geschieht dies bereits seit 2011. Es folgten Sachsen-Anhalt, das Saarland, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Brandenburg und Schleswig-Holstein.
Über die Jagdgesetznovelle entscheidet der Bayerische Landtag voraussichtlich am 19. März. Sie soll dann am 1. April in Kraft treten, so dass sie mit der ebenfalls verkürzten Schonzeit des Wildes auch in die Tat umgesetzt werden kann. Die Jagdgenossen (Revierverpächter beziehungsweise Jagdrechtsinhaber) könnten mit der Gesetzesnovelle mehr Eigenverantwortung übernehmen und die Bürokratie könnte so abgebaut werden.
Die Erfahrung aus den genannten Bundesländern habe gezeigt, so Heidingsfelder, dass der Abschuss des Rehwilds, denn darum geht es mit Blick auf einen stabilen Wald, dort unverändert bis leicht gestiegen war. Die Angst, dass der Wald „leergeschossen” wird, sei demnach nicht berechtigt. Trotzdem gab Heidingsfelder für den Landkreis zu bedenken: „Wir sind weit weg von einer günstigen Verbisssituation.” Entscheidet sich eine Jagdgenossenschaft für eine Jagd ohne Streckenliste, muss sie einige Dinge beachten – vom Waldbegang bis hin zur Konzepterstellung. Geuder präzisierte: Werden die Vorgaben nicht eingehalten, setzt die Jagdbehörde wieder einen Abschussplan fest.
Der Entwurf der Jagdrechtsnovelle beinhaltet noch weitere Änderungen. So soll die Schonzeit verkürzt werden. Das heißt, es soll eher mit dem Jagen begonnen werden dürfen, ab 16. April auf die Böcke und Schmalrehe aufgrund der früheren Vegetation. Dies diene dazu, die Jungpflanzen zu schützen. „Unser Wald hat Potenzial”, so Heidingsfelder. Unter fast jeder (im Klimawandel häufig absterbenden) Kiefer komme die klimaresistente Eiche hoch – der Lieblings-Leckerbissen der Rehe. Weitere genannte Jagdzeitanpassungen betreffen Grau- und Kanadagänse, Ringeltauben, Steinmarder und Dachse. Auch zur Wildtierrettung gibt es neue Regelungen.
Ein Punkt, der die Jagdgenossen in der Baudenbacher Gemeindehalle sehr interessierte, waren die Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FFPV). Bisher galten sie als jagdlich befriedetes Gebiet. Würde die Gesetzesnovelle im Landtag verabschiedet, gelten FFPV-Anlagen nicht mehr als befriedetes Areal. Die Jagd dort wäre also prinzipiell erlaubt. Der Sinn: Die Energiewende soll naturverträglich gestaltet werden und die Jagdausübung soll erhalten bleiben. Weitere geplante Änderungen: Bei der Kitzrettung soll Rechtssicherheit geschaffen und die Fallenjagdsachkunde soll in die Jägerprüfung integriert werden.
Auch sollten Wolf und Goldschakal, der in Österreich bereits überhandgenommen hat, jagdbar gemacht werden. Der Status des Wolfes solle von „streng geschützt” auf „geschützt” gesenkt werden. Am 5. März hatte der Bundestag eine umfassende Novelle des Bundesjagdgesetzes beschlossen, die den Abschuss von Wölfen erleichtert, indem diese Tiere als jagdbare Art eingestuft werden. Dies soll insbesondere dann gelten, wenn sie Nutztiere reißen. Die Wolfsjagd wird laut Bundesjagdgesetz vom 1. Juli bis zum 31. Oktober ermöglicht. Bayern zieht hier nun eventuell nach, Niedersachsen ebenso.
Noch im März wird eine Entscheidung des Landtags zur Jagdrechtsnovelle – eine Initiative des Bayerischen Jagdministers Hubert Aiwanger – erwartet. Bei all den Neuerungen sei aber laut Forstbetriebsgemeinschaftsvorsitzendem Manfred Merz nach wie vor eines am wichtigsten: das Gespräch zwischen Jäger und Jagdpächter, wie die Bejagung am besten vor Ort laufen sollte. Auf die Frage von Heidingsfelder, wer ohne Streckenliste jagen will, hob keiner der 187 Gemeinschaftsjagd- und der 68 Eigenjagdreviere im Landkreis die Hand.