Landratsamt in Neustadt warnt: Geflügelpest bei Kranich und Ente nachgewiesen | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 14.11.2025 15:42

Landratsamt in Neustadt warnt: Geflügelpest bei Kranich und Ente nachgewiesen

Noch ist die Aufstallung des Hausgeflügels nicht verpflichtend. Doch das Veterinäramt rät zu Vorsicht und Biosicherheitsmaßnahmen. (Symbolbild: Silvia Schäfer)
Noch ist die Aufstallung des Hausgeflügels nicht verpflichtend. Doch das Veterinäramt rät zu Vorsicht und Biosicherheitsmaßnahmen. (Symbolbild: Silvia Schäfer)
Noch ist die Aufstallung des Hausgeflügels nicht verpflichtend. Doch das Veterinäramt rät zu Vorsicht und Biosicherheitsmaßnahmen. (Symbolbild: Silvia Schäfer)

Die Geflügelpest ist im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim angekommen: Das Friedrich-Löffler-Institut bestätigte am Mittwoch den Nachweis des Geflügelpesterregers H5N1 bei einem Kranich und einer Ente.

Zugvögel verbreiten die Krankheit seit Wochen von Norddeutschland in den Süden. Für eine verpflichtende Aufstallung des Hausgeflügels genüge der bisherige Fund jedoch nicht, schreibt das Landratsamt Neustadt in einer Pressemitteilung. Dennoch empfiehlt das Veterinäramt dringend, die Biosicherheitsmaßnahmen zu intensivieren. Diese gelten auch für Kleinsthaltungen.

Das Veterinäramt am Landratsamt Ansbach ruft Geflügelhalter zu erhöhter Wachsamkeit auf.  (Symbolbild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

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Folgendes ist unter anderem zu beachten: Das Hausgeflügel sollte durch Koteintrag von oben geschützt werden. Zudem sollte kein Oberflächenwasser als Tränkwasser verwendet werden. Der Stallzutritt sollte auf das Nötigste reduziert werden. Bei jedem Betreten empfiehlt es sich, die Schuhe zu wechseln. Auch auf Händehygiene sollte geachtet werden. Geflügelfutter sollte vor Wildvögeln geschützt werden. Geflügelhaltungen müssen außerdem beim Veterinäramt gemeldet sein.

Ein wirtschaftlich hohes Risiko besteht derzeit bei Weihnachtsgänsen, die oft im Freien gehalten werden. Aufgrund der sehr dynamischen Seuchenentwicklung rät das Landratsamt Neustadt, die Schlachtungen dieser Tiere vorzuziehen. So könnten die Landwirte einen wirtschaftlichen Totalverlust umgehen.

Fachliche Rückfragen können per E-Mail an vetamt@kreis-nea.de oder auch telefonisch unter 09161/923505 an das Veterinäramt des Landratsamtes in Neustadt erfolgen.

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Von chy
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