Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes vor einem Jahr haben mehr als 22.000 Menschen in Deutschland ihren Geschlechtseintrag im Geburtenregister ändern lassen. Das geht aus einer Auswertung teils vorläufiger Daten der Monate November 2024 bis Juli 2025 durch das Statistische Bundesamt hervor. Neuere Daten liegen nicht vor.
Vor allem im ersten Monat des neu geltenden Gesetzes, im November 2024, ergriffen viele Menschen die Möglichkeit: 7.057 Personen änderten in dem Monat ihren bestehenden Eintrag. Erlaubt sind die Ausprägungen männlich, weiblich, divers und ohne Angabe. In den Folgemonaten gingen die Zahlen leicht, aber kontinuierlich zurück, von 2.936 im Dezember 2024 auf 1.244 im Juli 2025.
Eine Änderung war auch vor dem 1. November 2024 schon möglich, allerdings weniger einfach. Das zeigen auch die Zahlen: In den zehn Monaten vor Inkrafttreten des Gesetzes - Januar bis Oktober 2024 - nahmen bundesweit insgesamt nur 596 Menschen eine solche Änderung vor.
Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes können Menschen relativ einfach über eine Erklärung beim Standesamt ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen ändern lassen. Anmelden müssen sie dies drei Monate im Voraus. Mit dem zuvor geltenden umstrittenen Transsexuellengesetz war für Betroffene über 40 Jahre lang eine langwierige und kostspielige Prozedur mit Gutachten und Gerichtsbeschlüssen verbunden.
Die Statistiker weisen darauf hin, dass nicht alle Änderungskombinationen separat ausgewiesen werden. Bei selten auftretenden Vorher-Nachher-Kombinationen gebe es nur geringe Fallzahlen. Zudem nennen sie die Änderungsrichtung zunächst nur für die beiden Monate des Jahres 2024. Das Ergebnis: „33 Prozent der vorliegenden Erklärungen in 2024 betreffen Änderungen des Eintrags von männlich zu weiblich und 45 Prozent von weiblich zu männlich, was mehr als drei Viertel aller Änderungen umfasst.“
© dpa-infocom, dpa:251029-930-222845/1