Ein 37-Jähriger ist am Amtsgericht Ansbach rechtskräftig wegen Schleuserei zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Über den Ausgang des Prozesses informiert das Hauptzollamt Nürnberg in einer Pressemitteilung. Der Mann hatte Arbeiter ohne Aufenthaltstitel zum Umbau von Restaurants in Franken eingesetzt.
In der Folge hatte es im Juli 2025 eine Razzia des Zolls in mehreren Gastro-Betrieben und anderen Anwesen in Westmittelfranken gegeben, darunter in Ansbach und Bad Windsheim. Dabei wurden laut Hauptzollamt Beweise gefunden, die den Vorwurf der Schleusung von ausländischen Arbeitskräften erhärteten. Der 37-Jährige ist selbst nur Küchenhelfer, hatte aber ein Geschäft zum Umbau von Restaurants aufgezogen.
Das Urteil fiel laut Pressemitteilung bereits im November 2025. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass der Mann seine „Angestellten” für die Umbauarbeiten ohne die für die Beschäftigung erforderlichen Aufenthaltstitel ins Land holte. Für das Gehalt wurden dann auch keine Sozialabgaben entrichtet. „Den Sozialkassen entstand dadurch ein Schaden von über 5300 Euro”, erklärt der Zoll.
Verurteilt wurde der 37-Jährige für zwei nachgewiesene Fälle. Die Freiheitsstrafe umfasst ein Jahr und neun Monate, die zur Bewährung ausgelegt wurden. Die entstandene Schadenssumme wurde vom Vermögen des Mannes eingezogen.