Nahwärmenetze sind ein Weg, um unabhängig von Öl und Gas zu werden. Die Preisgestaltung ist aber eine komplizierte Geschichte. In Markt Erlbach kam es in den beiden bestehenden Netzen zu außerordentlichen Preiserhöhungen – und entsprechender Aufregung.
Wie ist es generell geregelt, dass weder die Wärmeabnehmerinnen ihrem Anbieter ausgeliefert sind noch das Unternehmen auf Mehrkosten sitzen bleibt? Darauf werfen die Nahwärmenetze in Markt Erlbach und Eschenbach, das ebenfalls zu Markt Erlbach, gehört, ein Schlaglicht.
Beide wurden in schwierigen Jahren errichtet, als die Kosten am Bau förmlich explodierten. Corona, Ukrainekrieg und die Insolvenz eines Bauunternehmens trugen dazu bei, dass der Wärmelieferant Naturstrom mit den im Wärmeliefervertrag vereinbarten Preisen nicht hinkam.
Die Folge waren außerordentlichen Preiserhöhungen. Denn die Möglichkeiten für „ordentliche“ Preiserhöhungen sind streng geregelt: Die AVB Fernwärmeverordnung legt fest, dass die Preise innerhalb der Vertragslaufzeit nur parallel zu speziellen Indizes angehoben werden dürfen: Einer enthält ein Marktelement und schützt die Verbraucher, einer ein Kostenelement und schützt das Unternehmen. Ein Marktelement könnte zum Beispiel der Fernwärmeindex oder der Hackschnitzelindex sein, ein Kostenelement ebenfalls der Hackschnitzelindex oder die Entwicklung der Realkosten. Welcher Index herangezogen wird, regelt der jeweilige Vertrag.
Im Falle, dass das wirtschaftliche Überleben eines Nahwärmenetzbetreibers gefährdet ist, kann es zu außerordentlichen Preiserhöhungen kommen. So geschehen nicht nur in Markt Erlbach 2022 und in Eschenbach 2025 – auch andere Nahwärmenetze litten unter den Turbulenzen dieser wirtschaftlich schwierigen Jahre. Zum Beispiel das in Ippesheim: „Wir haben den Vorteil, dass bei uns eine Gemeinschaft das Netz betreibt. Dort sind die Einlagen noch einmal erhöht worden“, erläutert Thomas Blank für das Netz mit 20 Anschlüssen.
In den beiden Nahwärmenetzen in Markt Erlbach und Eschenbach wurden alle Haushalte eingeladen, die mit der Wärme beliefert werden. „Sie können sich vorstellen, dass das sehr unangenehme Sitzungen waren“, berichtet ein Mitarbeiter des Unternehmens auf Presseanfrage. Noch hitziger war die Stimmung offenbar in Eschenbach, denn dort herrschte im Neubaugebiet Kirchsteigfeld ein Anschlusszwang ans Nahwärmenetz, in Markt Erlbach war der Anschluss freiwillig.
Es hätten sich aber jeweils „honorige Bürger“ bereit erklärt, die Bücher der jeweiligen Nahwärmenetze, die als GmbH organisiert sind, genauer unter die Lupe zu nehmen und die Aussagen des Unternehmens nachzuvollziehen.
Nach einer solchen außerordentlichen Preiserhöhung gibt es ein Recht auf Sonderkündigung. In Markt Erlbach hat davon aber niemand Gebrauch gemacht, so der Vertreter von Naturstrom. Lediglich zwei Haushalte, die erst danach anschließen wollten, seien abgesprungen. In Eschenbach sei es ähnlich gelaufen.
Auch Naturstrom habe bisher bei den beiden Wärmenetzen draufgelegt, betont der Mitarbeiter. Das Gros der Wertberichtigungen sei inzwischen aber erfolgt, so dass sich niemand mehr Sorgen machen muss, dass die jeweiligen Nahwärmenetze noch insolvent gehen. Und: Momentan bewegt sich der Hackschnitzelindex nach unten.
Das Beispiel zeigt aber auch: Unkompliziert ist es nicht, wenn bei einer solchen „solidarischen Wärmeversorgung“, wie der Naturstrommitarbeiter es nennt, die Preise nicht mehr kostendeckend sind.