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Veröffentlicht am 14.05.2025 06:00

Werkstatt kann frei gewählt werden

In der Werkstatt werden alle Schäden professionell behoben. (Foto: Pixabay)
In der Werkstatt werden alle Schäden professionell behoben. (Foto: Pixabay)
In der Werkstatt werden alle Schäden professionell behoben. (Foto: Pixabay)

Nach einem Unfall stehen viele Autofahrer vor der Frage, ob sie die Werkstatt für die Reparatur ihres Fahrzeugs selbst auswählen dürfen. Dieses Recht ist nicht nur durch individuelle Versicherungsverträge, sondern auch durch gesetzliche Regelungen definiert.

Dabei spielen sowohl die Umstände des Unfalls als auch die Art des Versicherungsschutzes eine entscheidende Rolle. Im Folgenden werden die rechtlichen Grundlagen und Unterschiede zwischen Kasko- und Haftpflichtschäden erläutert.

Gesetzliche Grundlagen und Rechte der Versicherten
Der Gesetzgeber sagt ausdrücklich, dass der Unfallgeschädigte nach einem Unfall das Recht auf die freie Wahl der Werkstatt hat, bei der die erforderliche Reparatur durchgeführt wird. Dies setzt jedoch voraus, dass der Unfall von dem Geschädigten nicht selbst verschuldet worden ist. Es kommt zudem auch darauf an, ob das Fahrzeug nach dem Unfall abgeschleppt werden muss oder ob der Geschädigte mit dem Fahrzeug noch selbst aktiv zu der Werkstatt fahren kann. Muss das Fahrzeug abgeschleppt werden, so muss die Versicherung lediglich die Abschleppkosten zu der nächstgelegenen Werkstatt zahlen.

Unterschiede zwischen Kasko- und Haftpflichtschaden
Der Unterschied zwischen einem Kasko- und Haftpflichtschaden liegt in der Leistungspflicht des Versicherungsgebers. Sollte die geschädigte Person den Unfall selbst verschuldet haben, so liegt ein Kaskoschaden vor. Die Versicherung des Geschädigten wäre in diesem Fall für die Erstattung der Reparaturkosten verantwortlich und kann auf den Schaden mit einer Erhöhung der Schadensklasse von dem Versicherungsnehmer reagieren.

Sollte ein Schaden an einem fremden Fahrzeug entstanden sein, so handelt es sich um einen Haftpflichtschaden. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlt sämtliche Schäden, die durch den Unfall entstanden sind. Bei der Kaskoversicherung kommt es sehr stark darauf an, ob eine Teilkasko oder eine Vollkaskoversicherung besteht. Neben dem Umfang der Kostenerstattung spielt auch die Höhe der Selbstbeteiligung hierbei eine entscheidende Rolle.
Info: versicherungsrechtsiegen.de

Nach einem Unfall ist einiges zu klären und zu beachten. (Foto: Pixabay)
Nach einem Unfall ist einiges zu klären und zu beachten. (Foto: Pixabay)

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