Wicklesgreuth: Wenn der Bahnlärm ein Baugebiet halbiert | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 19.06.2024 07:00

Wicklesgreuth: Wenn der Bahnlärm ein Baugebiet halbiert

In Sichtweite des Bahnhofs in Wicklesgreuth sollte ein neues Wohngebiet entstehen. Das wird nach neuerlichen Plänen aber notgedrungen deutlich kleiner ausfallen. (Foto: Florian Pöhlmann)
In Sichtweite des Bahnhofs in Wicklesgreuth sollte ein neues Wohngebiet entstehen. Das wird nach neuerlichen Plänen aber notgedrungen deutlich kleiner ausfallen. (Foto: Florian Pöhlmann)
In Sichtweite des Bahnhofs in Wicklesgreuth sollte ein neues Wohngebiet entstehen. Das wird nach neuerlichen Plänen aber notgedrungen deutlich kleiner ausfallen. (Foto: Florian Pöhlmann)

Derzeit reckt sich hier noch roter Mohn in die Höhe, zwischen dem nahen Wald und der bereits bestehenden Siedlung in Wicklesgreuth rauscht der Wind über die Wiese. Hier, unweit des Bahnhofs, ist bislang die Bebauung mit Wohnhäusern vorgesehen. Doch das wird sich nun ändern – zumindest teilweise.

So ein Bebauungsplan regelt so ziemlich alles, was auf einem Grundstück vorgesehen und zulässig ist. Das war und ist auch am Rand von Wicklesgreuth so – nur stammt der ursprüngliche Bebauungsplan für den Bereich östlich der Kreisstraße AN 10 (Bahnhofstraße) aus dem Jahr 1969. Lange her.

Letzte Anpassung erfolgte 1998

Von der Hippie-Ära der Flowerpowerzeit bis heute wurde der Plan zwar mehrfach modifiziert, zuletzt 1998. Allerdings wurde auch bei dieser Änderung nicht daran gedacht, dass der in Sichtweite befindliche Bahnhof mitsamt seiner haltenden und durchfahrenden Züge reichlich Lärm verursacht. Und wer mag schon an einer Stelle bauen, an der die Bundesbahn einem mehrfach am Tag quasi über die Terrasse brettert?

So stellte denn auch der Gemeinderat in einem nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 30. Mai 2022 fest, „dass mit den aktuell im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen insbesondere die Ansprüche an gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse bei den Planungen nicht angemessen beachtet wurden“.

Lärmwert an der Belästigungsgrenze

Ein in Auftrag gegebenes Lärmschutzgutachten der Firma Möhler & Partner bestätigte das: 60 Dezibel (db) plus x wurden dabei gemessen. Zur Einordnung: Bereits ab 40 db treten beim Menschen Konzentrationsstörungen auf, eine Lautstärke ab 60 db gilt als Lärmbelästigung: Sind Menschen dauerhaft einem solchen Pegel ausgesetzt, kann das zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.

„Eine Rücksprache mit der Deutschen Bahn ergab, dass weder kurz- noch mittelfristig mit Lärmsanierungsmaßnahmen gerechnet werden kann“, teilte die Verwaltung mit. Entsprechend ist nicht mit einer Verbesserung der Belastungssituation zu rechnen.

Was also tun? Die Fachfirma schlug eine Kombination von verschiedenen Schallschutzmaßnahmen vor, doch die können nur umgesetzt werden, sofern die dazu benötigten Flächen der Gemeinde Petersaurach zur Verfügung stehen.

Flächenerwerb scheiterte bisher

Das ist im südlichen Teil der Fläche, also in Richtung Bahnhof, jedoch nicht der Fall. „Auch nach mehrjährigen Verhandlungen mit den Grundbesitzern konnte keine Einigung für einen wirtschaftlichen Erwerb der benötigten Flächen erzielt werden“, gab die Verwaltung nun bekannt.

Das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro Christofori präsentierte daraufhin eine Lösung, wie dem Emmissionskonflikt am besten zu begegnen ist. Nach dem einstimmigen Beschluss der Räte wird das Gebiet neu geordnet und quasi in zwei Hälften geteilt: Das Planungsrecht für den südlichen Teil des als „Weiherfeld“ betitelten Areals wird aufgehoben und wieder der landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt.

Aber auch die Flächen im nördlichen Teil müssen neu geordnet und geplant werden. Die in den bisherigen Bebauungsplänen vorgesehenen Erschließungen genügen nicht mehr den aktuellen Ansprüchen.

Wendeanlagen werden größer

So gilt es, die Wendeanlagen am Ende der als Zu- und Abfahrt gedachten Stichstraßen breiter anzulegen, damit sie auch von Rettungs- und Entsorgungsfahrzeugen bedient werden können. Ansonsten hätten Bewohner ihre Mülltonnen über Entfernungen von bis zu 80 Meter an die nahe gelegene Weidenstraße transportieren müssen – deutlich mehr als gesetzlich zumutbar.

Auch bei den städtebaulichen Festsetzungen hinsichtlich Dachform und Dachgestaltung muss nachgebessert werden. Dreifach verglaste Schallschutzfenster reichen nach Expertenmeinung – wenn ausgeschlossen wird, dass sich die geplanten Grundrisse der maximal 7,50 Meter hohen Häuser eben nicht in Richtung der Bahn orientieren.

Der entsprechenden Änderung des Flächennutzungsplanes stimmte der Gemeinderat einstimmig zu. Die Auslegung der Pläne soll noch vor der Sommerpause geschehen. Ziel ist es, die Satzung zum dann neuen Bebauungsplan bis Ende des Jahres zu beschließen.


Florian Pöhlmann
Florian Pöhlmann
Nach der journalistischen Grundausbildung beim Fernsehen rief 1999 die große weite Welt des Sports, die ich in Nürnberg in nahezu allen Facetten kennenlernen und in verantwortlicher Position gestalten durfte. Erst der verlockende Ruf aus Ansbach und die Aussicht, im fortgeschrittenen Alter Neues zu wagen, sorgten ab 2021 für einen Neustart in der Lokalredaktion.
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