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Veröffentlicht am 19.10.2023 15:16

Aufgepasst: Baugenehmigung kann Gültigkeit verlieren

Baugenehmigungen verfallen nach einer gewissen Zeit. Bei einem Baustopp muss unter Umständen eine neue beantragt werden. Um das zu vermeiden, sollte der Bauantrag erst gestellt werden, wenn der Baubeginn feststeht. (Foto: Laura Ludwig/dpa-tmn)
Baugenehmigungen verfallen nach einer gewissen Zeit. Bei einem Baustopp muss unter Umständen eine neue beantragt werden. Um das zu vermeiden, sollte der Bauantrag erst gestellt werden, wenn der Baubeginn feststeht. (Foto: Laura Ludwig/dpa-tmn)
Baugenehmigungen verfallen nach einer gewissen Zeit. Bei einem Baustopp muss unter Umständen eine neue beantragt werden. Um das zu vermeiden, sollte der Bauantrag erst gestellt werden, wenn der Baubeginn feststeht. (Foto: Laura Ludwig/dpa-tmn)

Hätten Sie's gewusst? Eine Baugenehmigung kann mit der Zeit erlöschen. Wer nicht weiß, wann Baubeginn sein soll, sollte darum lieber noch keinen Bauantrag stellen. Das empfiehlt Rechtsanwältin Claudia Stoldt von der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein.

Der Grund: Eine Baugenehmigung kann nach einer gewissen Zeit erlöschen.

Diese Fristen gelten in den Bundesländern

Wie lange die Geltungsdauer einer Baugenehmigung ist, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Die Geltungsdauer ist in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegt und beträgt

Die Baugenehmigung erlischt, wenn das Bauvorhaben nicht innerhalb der Geltungsdauer begonnen wird. Dann wird ein neuer Bauantrag fällig. Etwas anderes gilt nur, wenn die Frist nach schriftlichem Antrag verlängert wird. Ein solcher Antrag hat laut Rechtsanwältin Stoldt allerdings nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn die eigenen Pläne dem dann geltenden öffentlichen Baurecht nicht widersprechen.

Aufgepasst: Eine Baugenehmigung kann zudem auch dann ihre Gültigkeit verlieren, wenn der Bau ins Stocken gerät und zum Beispiel mehr als ein Jahr unterbrochen wird. Auch hier gelten von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Fristen.

Brandenburg ist das einzige Bundesland, in dem es eine solche Regelung nicht gibt. Dort erlischt die Baugenehmigung aber, wenn die Bauherren nicht spätestens sieben Jahre nach Erteilung der Genehmigung in die Immobilie eingezogen und die Nutzungsaufnahme beim zuständigen Bauamt angezeigt haben.

Wer beim Kauf eines Grundstücks prüfen möchte, ob das Grundstück überhaupt nach den eigenen Vorstellungen bebaut werden kann, dem rät Stoldt, zunächst einen Bauvorbescheid zu beantragen. Dieser ist günstiger als ein Bauantrag und kann erste Gewissheit bringen. Die dort getroffenen Entscheidungen der Baubehörde sind für die Länge der Geltungsdauer, die in der Regel adäquat zum Bauantrag ist, verbindlich. Den Bauantrag ersetzt der Vorbescheid aber nicht.

© dpa-infocom, dpa:231019-99-625209/2


Von dpa
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