Haus statt Schuppen: Abgelehnter Bauantrag in Ippesheim sorgt für Kontroverse | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 10.01.2025 08:23

Haus statt Schuppen: Abgelehnter Bauantrag in Ippesheim sorgt für Kontroverse

Der Brühlweg, an dessen linker Seite das fragliche Einfamilienhaus im rückwärtigen Bereich der Weinlaubengasse 1 entstehen soll. (Foto: Ulli Ganter)
Der Brühlweg, an dessen linker Seite das fragliche Einfamilienhaus im rückwärtigen Bereich der Weinlaubengasse 1 entstehen soll. (Foto: Ulli Ganter)
Der Brühlweg, an dessen linker Seite das fragliche Einfamilienhaus im rückwärtigen Bereich der Weinlaubengasse 1 entstehen soll. (Foto: Ulli Ganter)

Das gibt es auch nicht alle Tage: Zu einem abgelehnten Bauantrag in Ippesheim wurde vom – bisher daran gehinderten – Bauherren eine Informationsveranstaltung abgehalten. Am Schluss zeichnete sich zwar eine Lösung ab, aber auf die hat die Gemeinde nur begrenzten Einfluss.

Etwa 25 Leute kamen, darunter fast der gesamte Ippesheimer Gemeinderat und Bürgermeister Karl Schmidt. Die Räte waren eingeladen worden, Schmidt hingegen nicht. Eingeladen hatte Helmut Heitzer, Bauherr ist dessen Sohn Georg, der ebenfalls anwesend war. Der Sachverhalt ist folgender: Die Familie besitzt ein langgestrecktes Grundstück in der Weinlaubengasse. Im rückwärtigen Bereich, zum Brühlweg hin, sollte anstelle eines Schuppens ein Einfamilienhaus entstehen.

Ein Brief vom Landratsamt barg eine Überraschung

Die Bodenplatte ist bereits fertig, an der Einmündung des Brühlwegs hat die Baufirma ein Hinweisschild auf die Baustelle aufgestellt. Zunächst durften die Heitzers auch hoffen, dass die Genehmigung nur eine Formsache ist. Der Gemeinderat winkte den Antrag einstimmig durch.

Dann ging er weiter ans Landratsamt. Von dort kam am 23. Oktober 2024 dann die vorläufige Ablehnung. Die Begründung lautete: Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Dagegen führte Heitzer einige Argumente an: Im Flächennutzungsplan ist das Gebiet als Mischgebiet ausgewiesen. Es gibt schon mindestens ein Wohnhaus in diesem Bereich, zudem landwirtschaftlich genutzte Gebäude, so dass ein baulicher Zusammenhang herrsche. Für den vorläufigen Verbesserungsbeitrag sei zudem die ganze Grundstücksfläche herangezogen worden.

Darüber hinaus wurde Ippesheim in dem Bescheid des Landratsamtes als „Straßendorf“ bezeichnet, während es sich nach Auffassung Heitzers (und derjenigen Anwesenden, die sich dazu äußerten) eindeutig um ein „Haufendorf“ handelt. Das Grundstück liegt laut Heitzer sogar innerhalb einer historischen Umfriedung: Statt einer Stadtmauer war Ippesheim demnach von Zäunen und Gräben umgeben.

Der Landrat will sich persönlich vor Ort umsehen

Die „private Bürgerversammlung“ fand insofern ein glückliches Ende, weil alle Anwesenden – auch die Gemeinderäte und der Bürgermeister – darin übereinstimmten, dass es am einfachsten wäre, dieses Bauvorhaben als Innenbereichsprojekt einzuschätzen. Bei anderen Bauten, die Heitzer einzeln einführte, und die sich zum Teil auch in Bullenheim und Herrnberchtheim befinden, sei das möglich gewesen. Die Entscheidung darüber liegt aber letztlich beim Landratsamt. Am 15. Januar will sich Landrat Dr. Christian von Dobschütz persönlich ein Bild von der Lage machen. Solange sei der Antrag auf „ruhend“ gestellt, hieß es aus dem Landratsamt.

Bürgermeister Karl Schmidt bat mittlerweile bei der Kreisbehörde darum, genauer über den Verlauf der Innenbereichsgrenze informiert zu werden. Denn offenbar ist dieser auch in der Gemeinde nicht ganz klar.

In einem Vermittlungsgespräch im Landratsamt Mitte November war man noch in eine andere Richtung gegangen. Neben der Familie Heitzer sowie dem Sachbearbeiter und Sachgebietsleiter waren damals die Geschäftsstellenleiterin der VG Uffenheim, Ivonne Geißdörfer, sowie Bürgermeister Karl Schmidt vor Ort. Damals hatte es keine Bewegung in der Innen- oder Außenbereichsfrage gegeben. Stattdessen ging es um eine Einbeziehungssatzung für das Bauvorhaben. Eine solche hätten sich die Heitzers demnach auch vorstellen können und legten dem Gemeinderat für die Dezembersitzung einen Entwurf vor, der dann verabschiedet werden sollte.

Keine Wahl zwischen zwei Verfahren

Die Sitzung fiel aber aus – „mangels Tagesordnungspunkten“, sagte der Bürgermeister. „Wegen unserem Satzungsentwurf“, ist Helmut Heitzer überzeugt. Nach dessen Darstellung gibt es eine Einbeziehungssatzung im vereinfachten und eine andere im regulären Verfahren. Ivonne Geißdörfer und Karl Schmidt hätten aber auf das reguläre Verfahren, das sich laut Heitzer bis zu drei Jahre hinziehen kann, bestanden.

Dem widersprach die Geschäftsstellenleiterin der VG am Donnerstag auf Nachfrage unserer Redaktion entschieden. Es gebe keine Wahl zwischen zwei Verfahren. „Wenn es eine Möglichkeit eines einfacheren Verfahrens gäbe, würden wir das schon im Eigeninteresse anwenden“, versicherte Geißdörfer.

Weiterer Punkt wurde schnell geklärt

Ein weiterer Punkt wurde während der Versammlung geklärt: Weder die Gemeinderäte noch die anderen Gäste der Versammlung haben Interesse daran, dass für den Brühlweg insgesamt eine Bauleitplanung aufgenommen wird. Die Anwohner rechnen dadurch nur mit zusätzlichen Kosten, zum Beispiel für die Ertüchtigung der Straße. Die Gemeinde will anderswo in Ippesheim Bauland schaffen und habe damit genug Arbeit und Kosten, hieß es.

So gesehen dürfte der von Helmut Heitzer beantragte Tagesordnungspunkt „Klärung von zusätzlichen Wohnbebauungsmöglichkeiten am Brühlweg“ in der Gemeinderatssitzung am kommenden Mittwoch schnell abgehandelt sein.


Ulli Ganter
Ulli Ganter
Redakteurin
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